Neue Schlappe für Uber vor EU-Justiz

Neue Schlappe für Uber vor EU-Justiz
Von Stefan Grobe
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Mitgliedstaaten können Dienst UberPop mit privaten Fahrern weiter verbieten

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Der Online-Fahrdienst Uber hat in Europa erneut eine juristische Niederlage einstecken müssen.

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschied, dass die Mitgliedstaaten den Uber-Dienst UberPop weiterhin verbieten dürfen.

Der Fall betraf UberPop in Frankreich, das 2014 per Gesetz illegale Taxi-Dienste unter Strafe gestellt.

Grundlage der höchstrichterlichen Entscheidung war ein Urteil vom vergangenen Dezember.

Damals hatte der Gerichtshof entschieden, dass die Vermittlung von Privatleuten als Fahrer einer Verkehrsdienstleistung entsprechend reguliert werden muss.

Dies hatte Uber in Frankreich vermeiden wollen.

Stattdessen wird Uber nicht den besonderen EU-Schutz eines Dienstleisters der Informationsgesellschaft geniessen.

Experten warnen indes vor der Gefahr einer regulatorischen Kleinstaaterei.

Das Risiko sei, dass nationale Regulierungsbehörden nicht auf Wettbewerbsbedingungen reagierten, sondern eher auf nationale Branchenlobbies, meint die Wettbewerbsjuristin Adina Claici von Copenhagen Economics.

Uber hatte in der Vergangenheit bereits in einigen europäischen Städten Probleme mit seinem Fahrservice bekommen.

Vielerorts hatte es massive Protestaktionen seitens der klassischen Taxifahrer gegeben.

"Das Luxemburger Urteil bedeutet ein Alarmsignal für alle die Internet-Größen, die bislang Schutz bei der EU-Kommission vor juristischen Maßnahmen der Mitgliedsländer gesucht haben", so unsere Korrespondentin Elena Cavallone.

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