EuGH: Schlachten ohne Betäubung - nur mit Zulassung

Schafe auf einer Weide
Schafe auf einer Weide Copyright REUTERS/Kai Pfaffenbach
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Von Christoph Wiesel mit DPA
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Tiere ohne Betäubung schlachten? In Europa ist das zulässig - allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie der EuGH klarstellt.

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Tiere ohne Betäubung schlachten? Im Islam und im Judentum ist das nach den Vorschriften der Religion üblich - und in Europa generell zulässig. Allerdings nur in zugelassenen Schlachthöfen. Das hat der Europäische Gerichtshof jetzt klargestellt (Rechtssache C-426/16).

Auch zum islamischen Opferfest, zu dem die Nachfrage traditionell ansteigt, sei das Schlachten ohne Betäubung nur in zertifizierten Schlachthäusern erlaubt, so die Richter. Damit hat der EUGH eine Klage von islamischen Verbänden abgelehnt.

Im konkreten Fall geht es um eine 2015 erlassene Vorschrift in Belgien. Dort galt seit 1998, dass während des islamischen Opferfestes nicht nur in zertifizierten Schlachthäusern, sondern auch in zeitweilig zugelassenen zusätzlichen Schlachtorten Tiere nach den Riten getötet werden durften. Denn zum Opferfest steigt die Nachfrage stark. In der Zeit ist es bei vielen Muslimen üblich, ein Tier zu schlachten und das Fleisch zu teilen.

Seit 2015 gibt es diese Ausnahmeregelung während des Opferfests nicht mehr. Dagegen klagten die islamischen Gemeinden. Der EuGH hält die neue Praxis jedoch für zulässig. Dass die Kapazität der regulären Schlachthöfe zur Zeit des Opferfests teils nicht ausreiche, sei ein innerbelgisches Problem.

Rituelles Schlachten ohne Betäubung wird nach Religionsvorschriften sowohl im Islam als auch im Judentum praktiziert. Tierschützer kritisieren dies. Juden und Muslime sehen es indes als wichtigen Teil ihrer Religion.

Der EuGH stellt dazu klar, dass zwar grundsätzlich nach EU-Recht Tiere vor dem Schlachten betäubt werden müssen. Im Sinne der Religionsfreiheit sind jedoch Ausnahmen zulässig. Voraussetzung sei, dass die nationalen Behörden Schlachthöfen eine Zulassung erteile. Dafür müssten technische Anforderungen der Behörden erfüllt werden.

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