Gericht: Abtreibungsverbot in Nordirland verletzt Menschenrechte

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Von Jule Scharr mit dpa, reuters
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Abtreibung bleibt in Nordirland zunächst weiter strikt verboten. Der Supreme Court London sieht in dem Gesetz aber einen Verstoß gegen Menschenrechte.

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Das Abtreibungsverbot in Nordirland bleibt vorerst in Kraft. Der Supreme Court in London lehnte eine Klage der nordirischen Menschenrechtskommission aus formalen Gründen ab. Die Organisation sei nicht berechtigt gewesen, ein Gerichtsverfahren einzuleiten, so die Begründung.

Die Mehrheit der Richter betonte aber, das strenge Verbot verstoße gegen Menschenrechten. In Nordirland sind Schwangerschaftsabbrüche nur erlaubt, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist. Auch nach Vergewaltigung, Inzest oder bei einem schwer kranken Fötus darf nicht abgetrieben werden.

Mit den Äußerungen der Obersten Richter wächst der Druck auf die britische Regierung. Schon lange wird gefordert, die strikte Abtreibungsregelung in Nordirland an die des restlichen Vereinigten Königreichs anzugleichen.

Theresa May meint, diese Entscheidung müsse Belfast allein treffen. Das Regionalparlament steckt allerdings in einer Regierungskrise und hat seit anderthalb Jahren nicht mehr getagt.

Im britischen Parlament wäre eine Mehrheit für die Liberalisierung des nordirischen Abtreibungsgesetzes wohl schnell gefunden. May ist jedoch Chefin einer Minderheitsregierung und von der Unterstützung durch die nordirisch-protestantische DUP abhängig. Diese ist gegen eine Lockerung des Abtreibungsverbots.

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