Im Kampf gegen seine Auslieferung an die USA hat der in Neuseeland lebende deutsche Internetunternehmer Kim Dotcom eine juristische Schlappe erlitten.
Im Kampf gegen seine Auslieferung an die USA hat der in Neuseeland lebende deutsche Internetunternehmer Kim Dotcom eine juristische Schlappe erlitten.
Das oberste Berufungsgericht in Wellington bestätigte zwei Richtersprüche, denen zufolge seine Auslieferung und die dreier Kollegen aufgrund der Beweislage rechtens wäre.
In den USA droht dem als Kim Schmitz in Kiel geborenen, eine jahrzehntelange Haft. Doch der 44-Jährige hofft auf eine weitere Chance.
Dazu der neuseeländische Justizminister Andrew Little:
"Nun hat das Berufungsgericht die früheren Gerichtsentscheidungen bestätigt, die besagen, dass er für die Auslieferung infrage kommt. Er muss jetzt darüber nachdenken, ob er sein letztes Berufungsrecht ausüben will. Er muss dafür vor dem Obersten Gerichtshof einen Antrag stellen".
Die US-Ankläger werfen dem Gründer der Internet-Datenplattform Megaupload und seinen Mitarbeitern unter anderem Copyright-Betrug im großen Stil sowie Geldwäsche vor.
Im Februar 2017 befand ein neuseeländisches Gericht, dass Dotcom in die USA ausgeliefert werden darf, nicht wegen Urheberrechtsverletzung, aber wegen Betrugs.