Tatsache? 50.000 € Strafe für das Töten einer Wespe in Deutschland

Tatsache? 50.000 € Strafe für das Töten einer Wespe in Deutschland
Von Alexandra Leistner
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Nervige Insekten mit der Fliegenklatsche töten - ein Reflex den viele normal finden. In Deutschland steht genau das aber unter Strafe.

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Alle Jahre wieder... Mit steigenden Temperaturen gibt es auch immer mehr Insekten. Einige werden dabei vom Menschen als störender empfunden als andere: Sirrende Mücken und summende Wespen. Letztere tauchen oft auf, sobald man es sich gerade mit einem Eisbecher oder einem Stück Wassermelone im Garten oder auf dem Balkon gemütlich gemacht hat.

Viele Menschen haben dann einen Reflex: Das Totschlagen des Insekts. Doch was die meisten nicht wissen: Das ist in Deutschland generell verboten. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verbietet es, Wespen – und andere wildlebende Tiere - mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten.

Zu den anderen wildlebenden Tierarten, die im Bußgeldkatalog der einzelnen Bundesländer gelistet sind, zählen neben den gängigen Haustierarten und Insekten generell auch Käfer, Hummeln, Schmetterlinge, Schnecken, Eichhörnchen, Maulwürfe, Wölfe und Muscheln.

Ausnahme für Allergiker

Die Liste der in Deutschland geschützten Arten und das entsprechende Bußgeld für Verstöße finden Sie hier.

Wer beispielsweise besonders geschützte Wespenarten tötet, fängt oder verletzt, kann sogar mit einem hohen Bußgeld belegt werden.

Denn was viele nicht wissen: Von rund 10.000 einzelnen Wespenarten sind nur zwei für den Menschen wirklich gefährlich, wie Tieranwalt Andreas Ackenheil im Gespräch mit Euronews erklärt. Dazu zählen die Deutsche Wespe und die gemeine Wespe, „alle anderen sind harmlos“. Im Normalfall leben diese Arten nicht in Menschennähe.

„Für Allergiker hingegen kann ein erhöhtes Risiko bestehen. Hier muss daher eine Ausnahme gelten. Bevor man sich selbst in Gefahr begibt, muss in diesem Fall die Tötung erlaubt sein“, so Ackenheil.

50.000 € für eine tote Wespe?

Laut Bußgeldkatalog können Verstöße mit Strafen zwischen 5.000 bis 50.000 € belegt werden. Für das Töten einer einzelnen Wespe, Biene, Hummel oder anderen Tieres findet das aber „tatsächlich nicht statt“, erklärt derTierrechtsanwalt.

Natürlich müsse immer im Einzelfall entschieden werden. Das eigenständige Versetzen oder Ausräuchern von Wespennestern beispielsweise ist ein naturrechtlicher Verstoß. Strafen liegen in den konkreten Fällen meist bei mehreren Hundert bis mehreren Tausend Euro, so Ackenheil. Vor Gericht aber landen nur die extremen Fälle.

Denn meistens wird ein Verstoß den Behörden nicht gemeldet.

Auch für das Versetzen oder Entfernen als lästig empfundener Nester ist eine Behördenerlaubnis vonnöten. Wer einen Spezialisten zur Hilfe ruft, kann sich dagegen darauf verlassen, dass dieser über die benötigte Genehmigung verfügt.

Die Bußgelder in für Höhe mehrerer tausend Euro hätten zunächst einmal abschreckende Wirkung. Denn das Töten von Insekten - auch Wespen – hat weitreichende Konsequenzen für die Natur.

Wespen tun hauptsächlich Gutes

Denn so störend die Tiere vom Menschen oft empfunden werden, sie tragen erheblich zum Erhalt des ökologischen Gleichgewichts bei: Wespen vernichten selbst Mücken, Fruchtfliegen und andere Schädlinge, sie sind Aasfresser und spielen - wie die Bienen - eine wichtige Rolle bei dem Blütenbestäuben.

Generell darf, wer ein Tier tötet – auch eine nicht geschützte Art – nicht vergessen, dass es Empfindungen hat. Wenn ein vernünftiger Grund besteht, dann soll das Töten so schnell wie möglich gehen. Es gebe aber auch fast immer andere Strategien, sich beispielweise gegen Insekten oder andere Tiere zu schützen, erinnert Ackenheil. Dazu zählen Gitter vor den Festern oder gar ein Teller Süßes am Nebentisch, um Wespen und Bienen abzulenken.

Ackenheil sieht seine primäre Aufgabe in diesem Bereich in der Aufklärung. Und diese zeige bereits ihre Erfolge. So gebe es heute in ländlichen Regionen wieder mehr Insekten da Landwirte weniger Pestizide einsetzen.

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