Brüssel mahnt Airbnb wegen Verletzung von EU-Recht ab

Brüssel mahnt Airbnb wegen Verletzung von EU-Recht ab
Von Stefan Grobe
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EU-Kommission und Verbraucherschützer werfen Vermietungsplattform unklare Preisangaben und unzulässige Geschäftsbedingungen vor

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Pünktlich zur Hauptreisesaison nimmt die EU-Kommission den US-Zimmervermittler Airbnb ins Visier:

Die Internetplattform verstoße mit teils unklaren Preisangaben und unzulässigen Geschäftsbedingungen gegen EU-Recht.

Airbnb habe bis Ende August Zeit für Korrekturen, erklärte die Brüsseler Behörde gemeinsam mit europäischen Verbraucherschutzbehörden.

Reiche die Antwort nicht aus, könnte die Kommission einschreiten, hieß es weiter.

Die Kunden müssten leicht verstehen können, für welche Dienste sie wie viel zu zahlen hätten.

Nötig seien zudem faire Regeln bei Stornierung durch den Eigentümer.

Konkret stoßen sich Kommission und Verbraucherbehörden daran, dass bei Airbnb-Angeboten nicht immer der Gesamtpreis einschließlich Servicegebühren erkennbar sei.

Außerdem müsse die Plattform klar ersichtlich darstellen, ob es sich um einen privaten oder professionellen Anbieter handele - denn für beide Kategorien seien jeweils unterschiedliche Verbraucherregeln gültig.

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