EuGH: EU-Regeln zur Gentechnik sind auf neue Verfahren anwendbar

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Von Stefan Grobe
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Die Luxemburger Richter fällten ein Grundsatzurteil. Umweltschützer und Gentechnik-Kritiker jubeln

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Der Europäische Gerichtshof hat mit einer Grundsatzentscheidung verhindert, dass mit neueren Gentechnikverfahren veränderte Lebensmittel ungekennzeichnet in die Supermärkte gelangen.

Neuere Methoden der sogenannten gezielten Mutagenese fielen unter die geltenden EU-Regeln, erklärte das oberste EU-Gericht in Luxemburg.

Damit gelten für Lebensmittel, die derart verändert wurden, spezielle Kennzeichnungspflichten.

Außerdem müssen beispielsweise Pflanzen, die mit den neuen Verfahren erzeugt wurden, vor der Zulassung auf ihre Sicherheit geprüft werden.

Französische Verbände hatten in ihrer Klage argumentiert, dass im Laufe der Zeit neuere Mutagenese-Verfahren entwickelt wurden, mit denen gezielte Mutationen in Genen möglich seien und die schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen haben könnten.

Sie müssten daher denselben Verpflichtungen wie andere genetisch veränderte Organismen unterliegen und speziell überprüft und gekennzeichnet werden.

Die Luxemburger Richter folgten dieser Argumentation nun weitgehend.

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