Was Asylsuchenden laut EU-Richtlinie zusteht

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Von Euronews
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Italiens Innenminister möchte das Geld für Asylbewerber drastisch kürzen. Aber darf er das laut EU?

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Der italienische Innenminister Matteo Salvini tweetete im Juli, dass der Finanzrahmen der italienischen Regierung für jeden Asylbewerber noch vor Ende des Sommers von 35 Euro auf mindestens 25 Euro sinken würde.

Doch kann der Chef der rechten Lega-Partei das italienische Budget für Asylsuchende einfach so reduzieren? Gianfranco Schiavone, Präsident des Consorzio Italiano di Solidarietà - einer NGO, die mit Migranten in Tries arbeitet, sagt nein.

"Menschenwürdiger Lebensstandard" von EU vorgeschrieben

"Politiker können nicht tun, was immer sie wollen. Es gibt eine klare EU-Richtlinie, die das Niveau der Dienstleistungen für Asylbewerber festlegt", sagte er zu Euronews.

Schiavone meinte damit die Richtlinie 2013/33. Dieses spezielle Gesetz zielt darauf ab, Asylsuchenden "einen menschenwürdigen Lebensstandard" zu geben, während sie auf eine Entscheidung über ihren Asylantrag warten.

Sie gilt jedoch nicht für diejenigen, deren Asylantrag von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union zuvor bereits abgelehnt wurde.

Gemäß EU-Recht müssen die einzelnen Länder den Asylbewerbern Nahrung, Unterkunft, Kleidung, Gesundheitsversorgung, Bildung für Minderjährige, Zugang zur Beschäftigung unter bestimmten Bedingungen und Rechtsberatung zur Verfügung stellen.

Angemessener Lebensstandard je nach Definition des Mitgliedstaates

Darüber hinaus ist es Sache der Mitgliedstaaten zu entscheiden, ob sie den Asylbewerbern Taschengeld oder Gutscheine zur Deckung des "materiellen Bedarfs" zur Verfügung stellen. Der Betrag muss jedoch dem Wert entsprechen, den die (autochtonen) Inländer zur "Sicherung eines angemessenen Lebensstandards" benötigen.

Die Richtlinie enthält auch einen Abschnitt über Hilfsdienste für "gefährdete" Personen, insbesondere für unbegleitete Minderjährige und Folteropfer. Es wird jedoch den Mitgliedstaaten überlassen, den Begriff "angemessener Lebensstandard" zu definieren. Die EU-Staaten waren verpflichtet, die Richtlinie 2013 bis zum 20. Juli 2015 in nationales Recht umzusetzen.

Schiavone sagte zudem, es sei nicht möglich, alle diese Dienstleistungen mit weniger als 30 Euro anzubieten:

"Das alles hat natürlich seinen Preis. Es kann diskutiert werden, aber der Rahmen liegt zwischen 30 und 35 Euro, wenn wir tatsächlich so niedrigere Ziele anstreben wollen.

Eine Senkung der Ausgaben unter 35 Euro würde die Aufrechterhaltung des ganzen Systems gefährden und Tausende von Menschen in den Händen des Schlimmsten lassen, was unser Land zu bieten hat", fügte er hinzu.

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