Mitte September hat der Zoll in ganz Deutschland die Einhaltung der Regeln zum Mindestlohn überprüft - mit erschreckenden Ergebnissen.
In ganz Deutschland haben etwa 6.000 Zoll-Beamtinnen und -Beamte Kontrollen zur Einhaltung der Regeln zum Mindestlohn durchgeführt - mit teils erschreckenden Ergebnissen.
Die 32.000 Befragungen ergaben, dass in einem von zehn Fällen offenbar kein Mindestlohn gezahlt wird oder dass zumindest eine weitere Überprüfung notwendig ist.
Im Gespräch mit euronews erklärte Alwin Bogan, der Pressesprecher der Generalzolldirektion in Bonn, dass teilweise "nur so um die 5 Euro pro Stunde" gezahlt würden. Der gesetzliche Mindestlohn besteht seit 2015 und liegt aktuell bei einem Stundenlohn von 8,84 Euro.
Laut Bogan wird vor allem im Einzelhandel und in Gaststätten der Mindestlohn nicht gezahlt - also in Bereichen, in denen keine besonderen Sprachkenntnisse erforderlich sind.
So werden Zimmermädchen teilweise pro Zimmer und nicht pro Stunde bezahlt. Dann sei die Zahl der vorgegebenen Zimmer in der Arbeitszeit nicht zu schaffen und die Frauen müssten ohne Bezahlung weiterarbeiten.
Die Generalzolldirektion berichtet auch von Fällen, in denen Kellner ihr Trinkgeld abgeben müssen und auf den Lohn angerechnet bekommen.
Die Zöllnerinnen und Zöllner führten 4.500 Geschäftsunterlagenprüfungen im Einzelhandel, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Friseurhandwerk, Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe sowie im Personenbeförderungsgewerbe durch.
Insgesamt hat der Zoll 351 Ermittlungsverfahren eingeleitet, davon 172 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz. Die übrigen Verfahren betreffen unter anderem das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und Leistungsmissbrauch.
Nach Angaben von Pressesprecher Alwin Bogan ist komplette Schwarzarbeit eher selten, er spricht mehr von "Verschleierungsmethoden".