Gericht lehnt Yücel-Klage auf Haftentschädigung ab

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Yücel fordert vom türkischen Staat umgerechnet rund 400.000 Euro als Entschädigung für Freiheitsberaubung, entgangene Einnahmen und Erstattung der Anwaltskosten. Yücel saß in der Türkei ein Jahr lang in Untersuchungshaft, zehn Monate davon in Isolationshaft.

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Ein Gericht in Istanbul hat die Klage des deutsch-türkischen Journalisten Deniz Yücel auf Schadensersatz und Haftentschädigung abgewiesen. Das Gericht begündete die Klageabweisung damit, das die Bedingungen für einen solchen Prozess nicht gegeben seien. Angeblich will Yücels Anwalt den Fall jetzt vor ein höheres Gericht bringen.

Yücel fordert vom türkischen Staat umgerechnet rund 400.000 Euro als Entschädigung für Freiheitsberaubung, entgangene Einnahmen und Erstattung der Anwaltskosten.

Yücel saß in der Türkei ein Jahr lang in Untersuchungshaft, zehn Monate davon in Isolationshaft. Im Februar wurde er freigelassen, das Verfahren gegen ihn wegen "Terrorpropaganda" und Volksverhetzung läuft aber weiter. Ihm drohen bis zu 18 Jahre Haft.

Noch immer sitzen mehrere Deutsche aus politischen Gründen in der Türkei in Haft.

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