Familiennachzug bleibt deutlich unter der Obergrenze

Familiennachzug bleibt deutlich unter der Obergrenze
Copyright 
Von Euronews
Diesen Artikel teilenKommentare
Diesen Artikel teilenClose Button
Den Link zum Einbetten des Videos kopierenCopy to clipboardCopied

Die Frage über den Nachzug von Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus sorgte lange für Streit zwischen SPD und CDU/CSU. Nun zeigt sich: Die Obergrenze wird bisher nicht ansatzweise erreicht.

WERBUNG

Seit August können Angehörige von Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus nach einer 2-jährigen Pause wieder einen Antrag auf Familiennachzug stellen.

Eine Anfrage der Linken Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke enthüllte nun, dass seitdem lediglich 112 Visa für den Familiennachzug ausgestellt wurden. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung.

Diese Zahl liegt weit unter der festgelegten Obergrenze von 1000 pro Monat, auf die sich die Regierung nach zähen Verhandlungen in den Koalitionsgesprächen verständigt hatte .

Dabei liegen den deutschen Auslandsvertretungen mehr als 43.000 Terminanfragen zum Familiennachzug vor. Die meisten potentiellen Antragssteller halten sich in Syriens Nachbarländern auf, allein aus dem Libanon gab es 22.000 Terminanfragen.

Geprüft haben die Botschaften 1390 Anträge, diese übermittelten sie an die zuständigen Ausländerbhörden. Von dort wurden lediglich 145 Anträge an das Bundesverwaltungsamt zur entgültigen Entscheidung geschickt das dann 112 bewilligte.

Eine zeitnahe Bearbeitung aller Anträge scheint in weiter Ferne, und bestätigt die Kritik an der Regelung die Opposition und Sozialverbände schon zuvor als "inhuman, starr und technokratisch" bezeichnet hatten. Sie hatten im Vorfeld davor gewarnt, dass es mehrere Jahre dauern könnte, bis die Zahl der Anträge abgearbeitet sein würde.

Im Gegensatz zum vollwertigen Flüchtlingsstatus können subsidär geschützte Flüchtlinge nur in begrenztem Maß ihre Familienmitglieder nach Deutschland nachholen. Erwachsene dürfen Ehepartner und minderjährige Kinder zu sich holen, unbegleitete Minderjährige ihre Eltern. Kriterien sind unter anderem die Dauer der Trennung, das Kindeswohl und die Frage, ob den Angehörigen Gefahr droht. Subsidiären Schutz bekommt, wem im Heimatland "ernsthafter Schaden" durch Folter, Todesstrafe oder Krieg droht. Diese Gruppe durfte zuletzt zwei Jahre lang keine Angehörigen nach Deutschland holen.

Diesen Artikel teilenKommentare

Zum selben Thema

Deutschland: Familiennachzug von Flüchtlingen erreicht Obergrenze

Familiennachzug: Deutschland hält sich nicht an EuGH-Urteil

Deutschland vollzieht Kehrtwende in der Zuwanderungspolitik