PIP-Brustimplantate: Neues Verfahren gegen TÜV Rheinland in Frankreich

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Von su mit dpa, AFP
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Im Skandal um minderwertige Brustimplantate der französischen Firma PIP (Poly Implant Prothèse) werden Schadenersatzklagen gegen den TÜV Rheinland in Frankreich neu aufgerollt. Das oberste Gericht hob ein Urteil auf, das eine Haftung des deutschen Prüfunternehmens 2015 abgelehnt hatte

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Im Skandal um minderwertige Brustimplantate der französischen Firma PIP (Poly Implant Prothèse, La Seyne-sur-Mer bei Toulon) werden
Schadenersatzklagen gegen den TÜV Rheinland in Frankreich neu
aufgerollt. Das oberste Gericht des Landes hob ein Urteil
aus Aix-en-Provence auf, das eine Haftung des deutschen
Prüfunternehmens 2015 abgelehnt hatte. Die Frage müsse vor dem Pariser
Berufungsgericht neu verhandelt werden, so der Kassationsgerichtshof.

Das französische Unternehmen Poly Implant Prothèse (PIP) hatte

fast zwei Jahrzehnte lang ein nicht zugelassenes Industrie-Silikongel für Brustimplantate verwendet. Implantate mit Industrie-Silikon reißen leichter oder lösen sich auf. Weltweit wurden schätzungsweise bis zu 500.000 Frauen minderwertige PIP-Silikonkissen eingesetzt. Ein Zusammenhang zwischen den Silikonkissen und Krebs wird befürchtet.

Zahlreiche Frauen und einige Händler hatten den TÜV Rheinland auf Schadenersatz verklagt, weil sie ihm Schlamperei bei der Zertifizierung von PIP vorwerfen. Der TÜV sieht sich selbst als Betrugsopfer. In Frankreich klagen 23.000 Frauen vor verschiedenen Gerichten um Schadensersatz in der Größenordnung von 65 Millionen Euro.

Olivier Aumaitre, Anwalt betroffener Frauen:

“Diese Entscheidung hat den Weg für eine Entschädigung geebnet, und es wird dem TÜV Rheinland sehr schwer fallen, der Verpflichtung zur Entschädigung aller Opfer zu entkommen.“

Der Gründer des inzwischen insolventen Unternehmens PIP, Jean-Claude Mas, war im Mai 2016 wegen schwerer Täuschung zu vier Jahren Haft verurteilt worden.

Der PIP-Skandal war 2010 aufgeflogen. Behörden empfahlen Frauen damals, die reißanfälligen Implantate herausoperieren zu lassen - in Frankreich kamen dem mehr als 18.000 Betroffene nach. In Deutschland waren mehr als 5.000 Frauen PIP-Kissen implantiert worden.

Der TÜV hatte Unterlagen zur Konzeption der Implantate und das
Qualitätssicherungssystem von PIP überprüft - auf dieser Basis
erhielt der Hersteller die europäische CE-Kennzeichnung. Es gehörte jedoch nicht zu den Aufgaben des TÜV, die hergestellten Kissen zu
überprüfen. In Deutschland war der Bundesgerichtshof im vergangenen
Jahr zu dem Schluss gekommen, dass die Prüfer bei der Überwachung des
Herstellers keine Pflichten verletzt hätten.

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