Deutsche Reisende in die Türkei werden zur Vorsicht aufgerufen. Schon durch Teilen oder "Liken" regierungskritischer Beiträge im Internet könne man strafrechtlich verfolgt werden. Auch anonyme Denunziation an die türkischen Strafverfolgungsbehörden sei möglich.
Das Auswärtige Amt hat deutsche Reisende in der Türkei zur Vorsicht bei der Nutzung sozialer Netzwerke aufgerufen.
Die Reisehinweise für die Türkei wurden überarbeitet. Aktuell warnt das Ministerium, dass man bereits durch das Teilen oder "Liken" regierungskritischer Beiträge im Internet strafrechtlich verfolgt werden könne, zum Beispiel wegen Präsidentenbeleidigung oder Terror-Propaganda. Das gelte auch dann, wenn man sich in geschlossenen Foren äußert und die Aussagen in Deutschland unter die Meinungsfreiheit fallen würden. Es müsse davon ausgegangen werden, dass auch nichtöffentliche Kommentare in sozialen Medien etwa durch anonyme Denunziation an die türkischen Strafverfolgungsbehörden gelangen.
Im Falle einer Verurteilung drohen in der Türkei mehrjährige Gefängnisstrafen
Entgegen ihrer völkerrechtlichen Verpflichtungen hat die Türkei in einigen dieser Fälle den deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei den konsularischen Zugang zu den Gefangenen erst mit teilweise mehrmonatiger Verzögerung gewährt.
Hintergrund der aktualisierten Reisewarnung ist die willkürliche Inhaftierung deutscher Staatsangehöriger in den letzten beiden Jahren.
Notstandsgesetze werden übernommen
Zwar wurde der seit dem Putschversuch vom Juli 2016 bestehende Notstand im Juli 2018 beendet. Die türkische Regierung hat indes angekündigt, zeitnah über eine Gesetzesänderung abstimmen zu lassen, die Teile der Sonderregelungen des Notstandes in das Polizei- und Strafrecht übernehmen wird.
Außerdem warnt das Auswärtige Amt allgemein vor einem erhöhten Festnahmerisiko - besonders für Menschen mit engen Verbindungen zur Türkei.