Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte im Fall des im Gefängnis verstorbenen Mafiabosses Provenzano gegen Italien.
Die verschärften Haftbedingen für den italienischen Mafiaboss Bernardo Provenzano haben laut dem Europäischen Gerichtshof dessen Menschenrechte verletzt. Der 2016 im Alter von 83 Jahren verstorbene Provenzano durfte kaum Besuch empfangen und kein Telefon benutzen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bemängelte nicht die Bedingungen der Haftstrafe an sich, sondern deren Verlängerung. Der schlechte Gesundheitszustand des Mafiabosses hätte berücksichtigt werden müssen.
Italiens Innenminister Matteo Salvini kritisierte die Entscheidung scharf. Der Gerichtshof in Straßburg habe erneut bewiesen, "wie unnütz diese europäische Kirmesbude" sei.