Ex-Krankenpfleger gesteht Mordserie

Mehr als 100 Patienten soll Niels H. getötet haben.
Mehr als 100 Patienten soll Niels H. getötet haben. Copyright AFP
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Von Euronews mit AFP, dpa
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Weil er 100 Patienten aus Geltungssucht getötet haben soll, ist der ehemalige Krankenpfleger Niels H. vor dem Landgericht Oldenburg angeklagt. Der Prozess begann mit einem Geständnis.

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Der Prozess um die mutmaßliche Mordserie des früheren Krankenpflegers Niels H. hat mit einem Geständnis begonnen. Vor dem Landgericht Oldenburg räumte der Angeklagte ein, einhundert Patienten in den Jahren 2000 bis 2005 getötet zu haben.

Wegen des großen Andrangs wurde die Verhandlung in eine Kongresshalle verlegt. Es wurden 126 Nebeklagevertreter zugelassen, erklärt Gerichtssprecherin Melanie Bitter. "Die werden durch Nebenklagevertreter und –vertreterinnen vertreten. Das heißt, der Umfang des Prozesses ist allein aufgrund der Zahl der Verfahrensbeteiligten enorm."

Haben die Kollegen weggeschaut?

Über Jahre soll der Angeklagte Patienten verschiedene Medikamente in tödlicher Dosis gespritzt haben. Danach soll er versuchte haben, seine Opfer wiederzubeleben, um seine Kollegen zu beeindrucken. Dass auch die Verantwortung der Mitarbeiter und der Vorgesetzten angesprochen wird, hofft Nebenklage-Anwältin Gaby Lübben. Auch wenn es dafür einen besonderen Prozess geben werde.

Angehörige erwarten Aufklärung

Es dauerte Jahre und zwei Gerichtsverfahren, bis das gesamte Ausmaß der mutmaßlichen Mordserie ans Licht kam. Entsprechend hoch sind die Erwartungen der Angehörigen der Opfer an den Prozess. Er verspreche sich definitiv Aufklärung, erklärt Frank Brinkers, dessen Vater vermutlich Opfer von Niels H. wurde. Er hofft, "dass der Mann eine gerechte Strafe kriegt, wenn das überhaupt möglich ist. Und dass man dann vielleicht, wenn der Prozess vorbei ist, mit dem ganzen Kram mal abschließen kann."

Ob der Mann eventuell noch weitere Morde beging, lässt sich nach Einschätzung der Ermittler nicht abschließend sagen. Viele verstorbene frühere Klinikpatienten wurden feuerbestattet. Ein Urteil wird frühestens im Mai erwartet.

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