Verfassungsreform: Hessen schafft die Todesstrafe ab

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Die überwiegende Mehrheit der Wähler stimmt in allen Punkten für eine Änderung der Verfassung. Auch die seit 1946 formal geltende Todesstrafe wurde abgeschafft - 83 Prozent der Wähler stimmten für eine Abschaffung.

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Die Hessen haben bei der Wahl am vergangenen Sonntag nicht nur einen neuen Landtag gewählt sondern auch über eine Reform der Landesverfassung abgestimmt. Die überwiegende Mehrheit der Wähler stimmt in allen Punkten für eine Änderung der Verfassung. Auch die seit 1946 formal geltende Todesstrafe wurde abgeschafft - 83 Prozent der Wähler stimmten für eine Abschaffung.

Todesstrafen-Passus seit 1949 ungültig

Der Landeswahlleiter gab das Ergebnis der Verfassungsabstimmung am Donnerstag in Wiesbaden bekannt.

Mit Inkrafttreten des Grundgesetzes der Bundesrepublik im Jahr 1949 wurde die Todesstrafe in Deutschland abgeschafft. Der Artikel in der Hessen-Verfassung war seitdem unwirksam. Zwischen 1946 und 1949 waren in Hessen zwei Todesurteile ausgesprochen, aber nicht vollstreckt worden.

Direkte Demokratie stärken

Die Wähler entschieden außerdem, die direkte Demokratie zu stärken und Hürden für Volksabstimmungen zu senken. Wer für den Landtag kandidieren will, muss künftig nur noch 18 statt 21 Jahre alt sein.

In weiteren Punkten stimmten die Hessen unter anderem zu, Infrastruktur und Nachhaltigkeit sowie das Ehrenamt, Kultur und Sport zu fördern. Auch die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und die Kinderrechte sollen gestärkt werden. 82 Prozent der Wähler wollen außerdem ein Bekenntnis zu Europa in der hessischen Verfassung zu verankern.

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