Vatikan muss Steuerschuld begleichen

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Von Euronews
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Der Europäische Gerichtshof hat eine Entscheidung der EU-Kommission aufgehoben.

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Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Italien vom Vatikan nicht gezahlte Steuern zurückfordern muss. In Italien muss für Gebäude, die als nicht-gewerblich eingestuft werden und sich im Besitz der Kirche oder kirchlicher Vereine befinden, keine Grundsteuer entrichtet werden.

Bis 2012 bestand ein Schlupfloch, das genutzt wurde, um auch Steuererleichterungen für kirchliche Einrichtungen wie Schulen, Gast- und Krankenhäuser zu erreichen. Geklagt hatten eine Schule sowie ein Gastwirt aus Rom, die einen unrechtmäßigen Vorteil vatikanischer Einrichtungen sahen. 2012 hatte die Europäische Kommission die Steuererleichterungen zwar als illegal eingestuft, aufgrund unvollständiger Steuerdaten aber keine Rückzahlung angeordnet.

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