Gelähmt von gewalttätigem Partner: Gericht sagt, die verletzte Frau trägt eine Teilschuld

Gelähmt von gewalttätigem Partner: Gericht sagt, die verletzte Frau trägt eine Teilschuld
Von Pauline Bock
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Eine Frau wurde von einem französischen Gericht als "mitverantwortlich" befunden, nachdem sie von ihrem Partner aus einem Fenster im zweiten Stock geworden worden war. Durch den Vorfall wurde sie von der Taille abwärts gelähmt.

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Eine Frau wurde von einem französischen Gericht als "mitverantwortlich" befunden, nachdem sie von ihrem Partner aus einem Fenster im zweiten Stock geworden worden war. Durch den Vorfall wurde sie von der Taille abwärts gelähmt. Das Gericht entschied, dass ihre Entschädigung wegen dieser Mitschuld gekürzt werden sollte.

Die Partner der 31-jährigen Frau aus Le Mans wurde wegen dieses Vorfalls bereits zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt.

Eine Kommission, die sich mit der Entschädigung der Opfer von Straftaten befasst, begründete die besagte Mitschuld damit, dass die Frau in der Nacht des Vorfalls, am 24. August 2013, zu ihrem Partner nach Hause gegangen war.

Der Partner sei regelmäßig gewalttätig gewesen

Kurz vorher hatte die Polizei bereits wegen eines Streits eingreifen müssen. Nachdem dieser geschlichtet worden war, hatten die Beamten der Frau geraten, sich für die Nacht eine andere Unterkunft zu suchen. Da es offenbar zu spät war, um mit dem Zug zu ihrer Familie zu fahren, wandte sich die Frau an eine Stelle für soziale Notfälle – konnte aber letztendlich keine Übernachtungsmöglichkeit finden. Sie beschloss, zu Hause die Nacht zu verbringen.

Die Frau, die zu dem Zeitpunkt 25 Jahre alt war, "litt unter regelmäßiger Gewalt von ihrem Partner", sagte ihr Anwalt Mathias Jarry der französischen Nachrichtenagentur AFP. Er fügte hinzu, in dieser Nacht hatte er sie allerdings „nicht angegriffen“.

Nachdem die Polizei gegangen war, griff der Mann seine offenbar Partnerin erneut an. Nachbarn wählten den Notruf. Gegen 3:30 Uhr wurde die 25-Jährige von Polizisten bewusstlos und mit Gesichtsverletzungen am Eingang ihres Gebäudes gefunden, nachdem ihr Partner sie aus dem Fenster geworfen hatte.

Entschädigung von 90.000 Euro wird gekürzt

In einem Urteil vom Juni 2016 wurde die Entschädigung des Opfers auf 90.000 Euro festgesetzt. Die verantwortliche Kommission entschied nun aber, nur einen Teil des Gesamtbetrags auszuzahlen. "Sie sind der Ansicht, dass die Verantwortung geteilt wird und dass unsere Klientin einen zivilrechtlichen Fehler begangen hat, indem sie zu ihm zurückgekehrt ist", sagte Jarry der AFP.

Ihr Rechtsbeistand hat Berufung eingelegt, im Mai 2019 wird bei der Kommission eine Anhörung stattfinden.

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