Spanien verweigert Anerkennung von Leihmutter-Babys aus der Ukraine

Spanien verweigert Anerkennung von Leihmutter-Babys aus der Ukraine
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Von Marta Rodriguez Martinez
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In vielen EU-Ländern ist Leihmutterschaft verboten. Die Ukraine ist ein beliebtes Ziel für Paare, die über eine Leihmutterschaft ein eigenes Kind bekommen wollen.

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Die spanische Botschaft in Kiew hat angekündigt, dass sie die Staatsbürgerschaft von Babys spanischer Eltern, die von Leihmüttern in der Ukraine ausgetragen wurden, nicht mehr genehmigen werden. Die 39 bereits geborenen Kinder, bei denen eine Registrierung aktuell aussteht, betreffe das aber nicht.

Dies ist nicht das erste Mal, dass die spanische Regierung sich gegen Eltern wendet, die ihre Kinder von ukrainischen Frauen austragen lassen wollen. Schon im August wurde ein Verfahren eingeleitet, bei dem etwa 60 Familien in der Ukraine mehrere Wochen gefangen gehalten wurden.

Damals hatte die spanische Regierung erklärt, sie sei verpflichtet, "die Rechte von schwangeren Frauen (oder biologischen Müttern) zu wahren und zu schützen". Die Staatsbürgerschaft wurde bisher erst nach einem DNA-Test erteilt, der die spanische Vaterschaft nachwies.

Leihmutterschaft als lukratives Geschäft

Leihmutterschaft ist in der EU umstritten. Es gibt keine einheitliche Rechtsgrundlage. Manche Mitgliedsstaaten erlauben sie, die meisten Nationen verbieten sie. Wieder andere haben keine entsprechenden Gesetze. In Deutschland etwa ist jegliche ärztliche Handlung, die eine Leihmutterschaft herbeiführen könnte unter Strafe zu stellen. Ebenso wie in Österreich und der Schweiz.

Bürger aus den Staaten, in denen die Praxis verboten ist, suchen immer wieder nach neuen Möglichkeiten, um ihr Kind von einer Frau im Ausland austragen zu lassen.

Diese Situation begünstigt einen Markt, auf dem sich viel Geld verdienen lässt. In der Ukraine ist Leihmutterschaft sowohl für Staatsangehörige als auch für Ausländer erlaubt. Voraussetzung ist, dass die anfragenden Paare in heterosexuellen Ehen leben. Mehrere Zehntausend Euro kann es kosten, sein Kind von einer ukrainischen Leihmutter austragen zu lassen.

Mercè Serra ist eine der Betroffenen. Sie plant, in einigen Wochen nach Kiew zu reisen, um dort ihre Tochter registrieren zu lassen – ausgetragen von einer ukrainischen Leihmutter. „Wir sind kurz vor dem Ende der Schwangerschaft und das ganze Verfahren wurde ohne Vorwarnung geändert. Niemand hat gesagt, dass wir etwas Illegales getan haben“, sagt sie. „Unsere Tochter ist die Tochter eines spanischen Paares. Und die Verfassung besagt, dass jedes Kind eines Spaniers ein vollwertiger Spanier ist.“

Sie berichtet, dass es Familien gibt, die der Beschluss noch härter getroffen hat. Ein Kind sei „am 9. Februar geboren. Doch die Papiere kamen zu spät, um in die Quote der 39 Familien aufgenommen zu werden, denen noch ein spanischer Pass zugesagt wurde.“

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