Waffenlieferung nach Mexiko - Strafe für Heckler und Koch

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Bei dem Prozess geht um die unzulässige Lieferung von mehr als 4500 Sturmgewehre vom Typ G36 sowie Maschinenpistolen und Zubehör im Wert von rund 4,1 Millionen Euro in Unruheregionen in Mexiko.

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Im Prozess um umstrittene Waffenlieferungen nach Mexiko ist der Rüstungskonzern Heckler und Koch zu einem Bußgeld von 3,7 Millionen Euro verurteilt worden. Außerdem wurden zwei Mitarbeiter zu Bewährungsstrafen verurteilt, drei weitere Angeklagte wurden freigesprochen. Das urteilte das Stuttgarter Landgericht am Donnerstag.

Genehmigungen erschlichen

Bei dem Prozess geht um die unzulässige Lieferung von mehr als 4500 Sturmgewehre vom Typ G36 sowie Maschinenpistolen und Zubehör im Wert von rund 4,1 Millionen Euro in Unruheregionen in Mexiko zwischen 2006 und 2009.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass einer der Angeklagten - ein ehemaliger Vertriebsleiter von Heckler und Koch - sich die Genehmigungen für die Ausfuhr der Waffen erschlichen habe. Ein Fehlverhalten der Behörden konnte das Gericht nicht feststellen.

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