Kurden: "Werden die 800 IS-Kämpfer aus Europa nicht freilassen"

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Von Euronews mit spa
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Damit widersprechen die Kurden-Vertreter einer Drohung von US-Präsident Trump.

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Vertreter der kurdischen Kräfte in Nordsyrien haben versichert, inhaftierte deutsche IS-Kämpfer nicht freizulassen. Damit widersprachen sie einer Drohung von US-Präsident Donald Trump. Dieser hatte auf Twitter gefordert, dass europäische Länder wie Großbritannien, Frankreich oder Deutschland mehr als 800 in Syrien gefangene Dschihadisten zurücknähmen, um sie dann vor Gericht zu stellen. Ansonsten seien die USA gezwungen, sie auf freien Fuß zu setzen.

Kurden: Trump hat über Freilassung nicht zu entscheiden

Doch Trump habe über eine Freilassung nicht zu entscheiden, sagten die von Kurden angeführten Syrischen Demokratischen Kräfte im Interview mit der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". Denn die ausländischen Gefangenen seien nicht in amerikanischen, sondern in kurdischen Händen. Diese IS-Kämpfer seien zwar eine Last, doch es wäre zu gefährlich, sie auf freien Fuß zu setzen.

Rund 40 deutsche IS-Kämpfer in kurdischer Gefangenschaft

Kurdische Einheiten kontrollieren derzeit weite Gebiete im Norden Syriens. Die USA sind ihre Verbündeten im Kampf gegen die IS-Miliz.

Deutsche Sicherheitsbehörden gehen davon aus, das sich rund 40 IS-Kämpfer mit deutschem Pass in kurdischer Gefangenschaft befinden.

Kurden: Gefangene sind "wie eine tickende Zeitbombe"

Syriens Kurden fordern seit langem, dass europäische Staaten ihre Staatsbürger zurücknehmen: "Diese Dschihadisten sind wie eine tickende Zeitbombe. Wenn die Bombe platzt, ist dies eine Gefahr für die ganze Welt, nicht nur für uns." Die Dschihadisten müssten in ihren Heimatländern angeklagt und verurteilt werden. In Nordsyrien habe man dafür nicht die Kapazitäten.

Deutschland: Fraglich, ob man Terrortaten im Ausland nachweisen kann

Deutschland und andere EU-Staaten sehen massive praktische Probleme. Außenminister Heiko Maas (SPD) hatte gesagt, solche Extremisten dürften nur dann nach Deutschland kommen, wenn sie hier unmittelbar in Gewahrsam genommen werden können. Fraglich ist, ob Terrortaten im Ausland nachgewiesen werden können. Generalbundesanwalt Peter Frank sagte kürzlich, inzwischen gebe es nur noch selten Beweise wie Bilder oder Bekennertexte in sozialen Netzen.

Zuletzt hatten die Kurden die Vereinten Nationen aufgerufen, in dem Bürgerkriegsland internationale Sondergerichte für inhaftierte IS-Kämpfer einzurichten. Es gibt jedoch große Zweifel an der politischen Machbarkeit dieses Vorstoßes.

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