Das Schweizer Unternehmer darf laut dem Bundesamt für Zivilluftfahrt aber unter Auflagen "im privaten Rahmen Passagierflüge anbieten".
Das Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat entschieden, der Ju-Air die Genehmigung für kommerzielle Passagierflüge zu entziehen. Das Unternehmen aus Dübendorf im Kanton Zürich bietet seit 1983 Rundflüge mit den Traditionsmaschinen an.
Laut Bundesamt darf Ju-Air aber unter "technischen und betrieblichen Auflagen" im privaten Rahmen weiterhin Passagierflüge durchführen. Ju-Air kündigte eine Generalüberholung seiner Maschinen an. Diese Maßnahme steht jedoch nicht in direktem Zusammenhang mit dem Absturz eines ihrer Flugzeuge im August, hieß es in einer Stellungnahme des Unternehmens. Bei dem Unglück nahe Flims kamen 20 Menschen ums Leben. "Nach dem Unfall einer Ju-Air-Maschine im Sommer 2018 hat das BAZL die Risiken von Passagierflügen mit Oldtimern neu beurteilt und ist zum Schluss gekommen, dass ein kommerzieller Weiterbetrieb mit historischen Luftfahrzeugen die heutigen Sicherheitsanforderungen nicht mehr erfüllt", teilte hingegen das BAZL mit.