Habsburg oder von Habsburg: Kurioses Adelsverfahren

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Der Enkel des letzten österreichischen Kaisers muss trotz Gesetzesverstoß keine Strafe zahlen: Der Grund ist ungewöhnlich...

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Royale Posse in Österreich: Karl Habsburg, Enkel des letzten Kaisers von Österreich, pflegt sein Familienerbe und nennt sich mit Vorliebe Karl von Habsburg - so etwa auf seiner Internetseite.

Dafür wurde der Medienunternehmer vom Magistratischen Bezirksamt in Wien-Landstraße mit einer Strafe belegt, und zwar auf der Grundlage des Adelsaufhebungsgesetz, das 1919 beschlossen wurde und ein Jahr später in Kraft trat. Darin heißt es wörtlich: "Der Adel, seine äußeren Ehrenvorzüge sowie bloß zur Auszeichnung verliehene, mit einer amtlichen Stellung, dem Beruf oder einer wissenschaftlichen oder künstlerischen Befähigung nicht im Zusammenhange stehenden Titel und Würden und die damit verbundenen Ehrenvorzüge österreichischer Staatsbürger werden aufgehoben."

Bei einer Zuwiderhandlung wird laut Gesetz von 1919 eine Geldstrafe von bis zu 20.000 Kronen oder Arrest bis zu sechs Monaten fällig. In erster Instanz wurde gegen Habsburg für dessen Vorliebe für das "von" eine Buße von 70 Euro verhängt. Der Adelssproß rief das Verwaltungsgericht an. Das bestätigte Habsburgs Verstoß, verzichtete aber auf die Festsetzung einer Geldstrafe. Denn: Es sei nicht möglich, die laut Gesetz von 1919 festgesetzte Buße von bis 20.000 Kronen exakt in Euro umzurechnen.

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