Deutsche IS-Braut wegen Mordes an Jesidin (5) vor Gericht

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Von Renate BirkAnne Fleischmann mit dpa
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Deutsche IS-Anhängerin vor Gericht: Sie soll zusammen mit ihrem Mann ein 5-jähriges Mädchen als Sklavin gehalten und verdursten haben lassen.

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Vor dem Oberlandesgericht München hat der Prozess gegen die 28-jährige Deutsche und mutmaßliche IS-Kämpferin Jennifer W. begonnen. Sie soll sich 2014 dem sogenannten Islamischen Staat angeschlossen haben.

Ihr werden neben der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Mord und Kriegsverbrechen vorgeworfen.

Der Sprecher des Oberlandesgerichts, Florian Gliwitzky, sagte: "Die Angeklagte war nach islamischem Recht verheiratet, und in ihrem Haushalt lebte eine Kriegsgefangene, die 5 Jahre alt gewesen ist. Der Ehemann der Angeklagten soll aus nichtigem Anlass diese Fünfjährige gefesselt haben, diese Fünfjährige soll in der Folgezeit verdurstet sein."

Der Mann der Angeklagten hatte das Kind auf einem Markt in Falludscha gekauft. Als es krank wurde und auf die Matratze urinierte, fesselte er das Kind und band es vor dem Haus in brütender Hitze von 45 Grad an. Dort verstarb das Mädchen.

Der Verteidiger von Jennifer W., Ali Aydin, erklärte: "Sie hätte etwas verhindern müssen, so die Staatsanwaltschaft bzw. die Generalbundesanwaltschaft, und sie hat es nicht verhindert. Mal unterstellt, der Sachverhalt hat sich so abgespielt, da muss geprüft werden, inwieweit sie die Möglichkeit hatte, da überhaupt noch einzugreifen."

Jennifer W. will sich ihrer Anwältin zufolge vorerst nicht zu den Vorwürfen äußern.

2016 wurde die Deutsche in der Türkei festgenommen. Zuletzt lebte die junge Frau im niedersächsischen Lohne im Kreis Vechta.

Prominente Verteidigerin

Die Mutter des verdursteten Mädchens konnte gefunden werden. Sie wird als Zeugin aussagen und ist als Nebenklägerin zum Verfahren zugelassen.

Auch sie arbeitete als Sklavin im Haus von Jennifer W. und wird u.a. von der bekannten Menschenrechtsanwältin Amal Clooney, der Ehefrau von George Clooney, vertreten.

Der Prozess wird am 29. April fortgesetzt. Sollte die Angeklagte in allen Punkten schuldig befunden werden, droht ihr lebenslange Haft.

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