Klage wegen Zwangssterilisierung abgewiesen

Klage wegen Zwangssterilisierung abgewiesen
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Von Renate BirkNHK
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Sie waren als Teenagerinnen zwangsterilisiert worden. Jetzt wollten sie Entschädigung.

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Ein Gericht in Japan hat die Klage zweier zwangsterilisierter Frauen abgewiesen. Die beiden hatten auf Entschädigung in Höhe von umgerechnet 500.000 Euro geklagt mit der Begründung ihre Menschenrechte seien verletzt worden, als sie sich als Teenager einer Zwangsterilisierung unterziehen mussten. Das Gericht in der Präfektur Miyagi erklärte, die Frauen seien zu spät dran. Die Frist für die Einreichung einer Klage betrage 20 Jahre. Die beiden Frauen sind nun aber schon über 60.

Das Gericht gab allerdings zu, dass das Gesetz nicht verfassungskonform war. Etwa 25.000 Frauen sollen zwangssterilisiert worden sein.

Noch bis zum Jahr 1996 gab es in Japan ein Gesetz, demzufolge Frauen in psychiatrischen Kliniken zwangssterilisiert werden konnten, wenn die Ärzte befanden, dass sie keine Kinder haben sollten.

Verteidiger Koji Niisato zeigte sich schockiert: "Wir können diesen Urteilsspruch nicht verstehen. Wie können sie die Klage einfach so abschmettern. Wir gehen in Berufung."

In Tokio nahm Kabinettssekretär Yoshihide Suga Stellung: "Es gibt bereits ein Gesetz, damit diesen Frauen eine Entschädigung gezahlt wird, und die Regierung tut ihr Möglichstes, dass das Geld ausgezahlt wird." Das Gesetz zur Entschädigung war Ende April verabschiedet worden. Demzufolge soll jede Zwangssterilisierte umgerechnet 25.000 Euro bekommen.

Es sind noch sieben weitere Klagen in Japan am Laufen, bei denen es um die Zwangssterilisierung als Form der Verletzung von Menschenrechten geht.

 Und in bestimmten Fällen besteht Japan nach wie vor auf Sterilisierung. Ein Transmann wird nicht als solcher anerkannt, wenn er nicht beweisen kann, dass er sich bei der Geschlechtsanpassung sterilisieren ließ:

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