Lebensbedrohliche Vergiftung: Frau durch abgelaufene Gemüsesuppe gelähmt

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Copyright Bild von Catkin auf Pixabay
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Von Anne Fleischmann
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Eine in der Region Essonne lebende Französin ist durch den Verzehr einer abgelaufenen Gemüsesuppe fast vollständig gelähmt worden. Die Frau erlitt eine lebensbedrohliche Vergiftung.

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Eine in der Region Essonne bei Paris lebende Französin ist durch den Verzehr einer abgelaufenen Gemüsesuppe fast vollständig gelähmt worden. Die Frau erlitt eine lebensbedrohliche Vergiftung und hat wenig Chancen auf Genesung, sagte eine Freundin der Familie Anfang der Woche verschiedenen Medien.

Am Institut Pasteur, einem führenden Forschungszentrum für Medizin, fanden Wissenschaftler heraus, dass die Suppe mit dem Giftstoff Botulinumtoxin verseucht war, einem aggressiven Gift, das die Muskeln lähmt.

"Von allen bekannten Giften ist es derzeit das stärkste Gift. Es hat keinen spezifischen Geruch, keinen spezifischen Geschmack. Im Zweifelsfall, beispielsweise bei einer aufgeblähten Verpackung, wenn das Gift viel Gas produziert, konsumieren Sie sie besser nicht", erklärt Christelle Mazuet vom Institut Pasteur.

Erst nach anderthalb Wochen fanden Ärzte heraus, dass die Frau an Botulismus leidet. Seitdem wird sie im Krankenhaus Pitié Salpêtrière in Paris behandelt.

Das Verbrauchsdatum der fraglichen Gemüsesuppe war am 4. August und somit schon drei Wochen abgelaufen. Ermittler der Betrugsbekämpfung fanden die Suppe im Kühlschrank der Frau. Das teilte die regionalen Gesundheitsbehörde ARS mit.

Der Hersteller der Suppe gab an, diese Information "sehr ernst zu nehmen" und bei den Ermittlungen zu helfen. Zudem antwortete er auf Bedenken der Familie, wieso die anderen 630 Suppen, die im betreffenden Supermarkt verkauft wurden, nicht zurückgerufen wurden: Das betreffende Produkt mit dem Verfallsdatum vom 4. August befände sich seit einem Monat nicht mehr in den Supermarktregalen.

Mindesthaltbarkeitsdatum nicht gleich Verbrauchsdatum

Lebensmittel sind normalerweise mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum gekennzeichnet. Nach dessen Ablauf sind Produkte meist noch genießbar, da es sich nicht wie oft angenommen um ein Verfallsdatum handelt.

Denn: Das Mindesthaltbarkeitsdatum gibt nur an, bis wann Produkte bei richtiger Aufbewahrung Eigenschaften wie Geschmack oder Geruch behalten. Wenn solche Lebensmittel also abgelaufen sind, sind sie nicht automatisch verdorben.

Lebensmittel mit einem Verbrauchsdatum sind dagegen oft leicht verderblich. Sie sind zudem anders gekennzeichnet - auf ihnen steht "Zu verbrauchen bis".

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