Völkermord-Prozess: Aung San Suu Kyi will Stellung beziehen

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Stellvertretend für Dutzende andere muslimische Länder tritt das westafrikanische Gambia als Kläger in dem Fall auf.

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Myanmars Regierungschefin und Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi hat sich vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag Vorwürfen gestellt, ihr Land habe einen Völkermord an der muslimischen Rohingya-Minderheit begangen. An diesem Mittwoch will sie selbst Stellung beziehen. 

Stellvertretend für Dutzende anderer muslimischer Länder tritt das westafrikanische Gambia als Kläger in dem Fall auf. Dessen Justizminister Abubacarr Tambadou erklärte die Vorwürfe beim Auftakt des Prozesses. Es geht um Massenvergewaltigungen von Frauen und Morden an Familien und Kindern.

"Akte der Barbarei und Brutalität"

"Alles, was Gambia verlangt, ist, dass Sie Myanmar auffordern, diese sinnlosen Morde zu stoppen. Diese Akte der Barbarei und Brutalität, die unser kollektives Gewissen schockiert haben und weiter schockieren, zu stoppen. Diesen Völkermord am eigenen Volk zu stoppen", sagte Tambadou.

Das Militär und die Regierung in Myanmar weisen die Vorwürfe bislang zurück. Aung San Suu Kyi, die noch 1991 den Friedensnobelpreis für ihre Arbeit als Freiheitskämpferin bekommen hatte, hatte die Gewalt, die im August 2017 begann, als Reaktion auf Terrorismus gerechtfertigt. 

Die Brutalität des Militärs, mit der ganze Dörfer zerstört wurden, steht im Mittelpunkt der Vorwürfe. UN-Ermittlern zufolge seien 750 Menschen allein in einer Gemeinde getötet worden. Als Folge der Gewalt waren mehr als 700.000 Menschen innerhalb kurzer Zeit in das Nachbarland Bangladesch geflohen.

Gericht verhandelt einstweilige Verfügung

Das UN-Gericht berät noch bis Donnerstag zunächst nur über eine einstweilige Verfügung gegen Myanmar, um die noch in dem Land verbleibenden rund 600.000 Rohingya zu schützen. Vor dem Gebäude in Den Haag versammelten sich Demonstranten beider Seiten.

Der Prozess könnte sich einige Jahre hinziehen. Der Internationale Gerichtshof hat zwar keine Möglichkeit, ein Schuldspruch durchzusetzen, ein Urteil könnte aber zu Sanktionen gegen das Land führen.

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