Streik bei Germanwings: Das sollten Sie wissen

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Vor allem Reisende, die nach Familienfeiern oder nach den Weihnachtsferien beruflich unterwegs sind, können Probleme bekommen.

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Die Kabinengewerkschaft Ufo hat die Flugbegleiter der Lufthansa-Tochter Germanwings zu einem dreitägigen Streik aufgerufen.

Der Ausstand soll von Montag, den 30. Dezember, 0.00 Uhr bis Mittwoch, den 1. Januar, 24.00 Uhr andauern. Das teilte die Gewerkschaft auf ihrem Youtube-Kanal mit.

Der Streikaufruf gilt vorerst nur für Germanwings. In diesem Fall sind alle Passagiere betroffen, die Eurowings-Flüge gebucht haben, die von Germanwings durchgeführt werden. Weitere eventuelle Streiks würde man erst nach dem 2. Januar verkünden.

Sonderflugplan ab Samstagnachmittag online

Wie der Flugdienstleister Eurowings - zu dem Germanwings gehört - auf Anfrage mitteilte, sei der Streik unbegründet und für das Unternehmen nicht nachvollziehbar. Man bedauere die Auswirkungen für die Kunden und werde alles unternehmen, um die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten.

Die Fluggesellschaft wolle einen Sonderflugplan für den Streikzeitraum ausarbeiten. Dieser werde voraussichtlich Samstagnachmittag veröffentlicht. Dabei sei zu berücksichtigen, dass „bei Eurowings nur 30 der rund 140 Eurowings-Flugzeuge im Flugbetrieb der Germanwings fliegen“.

Streiks bei anderen Airlines nicht auszuschließen

Laut Ufo-Sprecher Nicoley Baublies will die Gewerkschaft mit den Streiks nicht gleich "aufs Ganze" gehen. Man wolle nicht möglichst schnell möglichst viele Passagiere schädigen. Vielmehr habe der Konzern noch die Möglichkeit, Tarifforderungen zu erfüllen. Baublies erklärt: „Wenn es jetzt aber kein Einlenken gibt, dann werden wir während des Germanwings-Streiks sicherlich auch verkünden müssen, dass es bei den anderen Airlines Streiks gibt."

Was können Passagiere nun tun?

Fluggäste, die von einem Streik betroffen sind, können sich an den Reiseveranstalter und die Fluggesellschaft wenden – bei dem Germanwings-Streik wäre dies die Lufthansa.

Wenn der gebuchte Flug ausfällt, können sich Passagiere den Ticketpreis erstatten lassen oder verlangen, auf einem anderen Weg zu ihrem Zielort gebracht zu werden.

In letzterem Fall kann dies eine Umbuchung auf einen späteren Flug sein oder, bei Verbindungen innerhalb Deutschlands, die Beförderung per Bahn. Diese Umbuchung wird meist direkt am Schalter der jeweiligen Fluggesellschaft vorgenommen. Betroffene Passagiere müssen sich mit der Fluggesellschaft in Verbindung setzen, die den Flug ursprünglich durchführen sollte.

Keine Rückerstattung bei Streik

Den Ticketpreis können Fluggäste aber nur geltend machen, wenn kein "außergewöhnlicher" Umstand an der Verspätung oder der Nichtbeförderung schuld ist. Laut Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichtshofs (BGH) zählen auch Streiks des fliegenden Personals oder der Fluglotsen zu solchen "außergewöhnlichen Umständen".

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