Urteil: Veganismus ist "geschützte Weltanschauung"

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Von Anja Bencze mit dpa
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"Die Beweislage war so eindeutig, dass der Richter mir gar keine weiteren Fragen stellen musste", so der Kläger #JordiCasamitjana, ein "ethischer Veganer", nach der Urteilsverkündung.

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Veganismus - also der Verzicht auf tierische Produkte - ist eine geschützte Weltanschauung und fällt somit unter das Diskriminierungsverbot. Das hat zumindest ein Arbeitsgericht im britischem Norwich entschieden.

Geklagt hatte ein 55 Jahre alter Mann, der nach eigenen Angaben wegen seiner Überzeugung von seinem Arbeitgeber entlassen wurde.

"Die Beweislage war so eindeutig, dass der Richter mir gar keine weiteren Fragen stellen musste."
Jordi Casamitjana
Ethischer Veganer & Kläger

Das Urteil habe Präzedenzcharakter. "Es betrifft beispielsweise den Dienstleistungssektor. Wenn Sie als Patient keine vegane Mahlzeit erhalten, können Sie diese vegane Mahlzeit nun verlangen, weil diese Weltanschauung jetzt anerkannt ist. Oder wenn ein Inhaftierter im Gefängnis Veganer ist und kein veganes Essen bekommt."

Casamitjana hatte argumentiert, er sei ein "ethischer Veganer", verzichte also nicht einfach bloß auf tierische Nahrungsmittel, sondern verfolge einen konsequenten Lebensstil. Das Gericht folgte dieser Argumentation. Philosophische Überzeugungen werden durch das britische Gleichstellungsgesetz von 2010 geschützt.

Eine gute Nachricht für Gleichgesinnte. "Als wir 2016 öffneten, waren wir eine Randerscheinung", sagt Rachel Cox, Betreiberin des veganen Lebensmittelgeschäfts "Little shop of Vegans". "Heute findet man ein breites Angebot, vegan ist allgemein bekannt."

Bekannt schon - aber nicht unbedingt von allen geschätzt, wie eine Miniumfrage in Norwich zeigt.

"Ich glaube nicht, dass Veganismus überhaupt existiert, wir haben Zähne und essen Fleisch.", meint ein Mann. "Es ist in Ordnung, so lange es nicht die Rechte von uns Fleischessern beeinträchtigt", fügt ein anderer hinzu.

Seinen Job hatte der Kläger nach eigenen Angaben verloren, weil er den Rentenfonds seines Arbeitgebers, einer Tierschutzorganisation, vorgeworfen hatte, in Unternehmen zu investieren, die in Tierversuche verwickelt sind. Sein Arbeitgeber wirft ihm hingegen grobes Fehlverhalten vor.

Über die Rechtmäßigkeit der Kündigung wurde nicht vor dem Gericht entschieden.

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