Völkermord-Prozess: Myanmar muss die 600.000 Rohingya im Land schützen

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Von Euronews mit AP, dpa
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Es ist die erste juristische Entscheidung in dem Prozess. Gambia hatte Myanmar auf Grundlage eines UN-Berichts zur Lage der Rohingya verklagt. Das Hauptverfahren beginnt später.

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Der internationale Gerichtshof in Den Haag hat im Völkermord-Verfahren gegen Myanmar eine erste Anordnung erlassen.

Dadurch wird das Land zu Sofortmaßnahmen zum Schutz der muslimischen Rohingya-Minderheit verpflichtet.

Myanmar müsse alles tun, um einen Völkermord an den im Land lebenden 600.000 Rohingya abzuwenden, sagte Richter Abdulqawi Ahmed Yusuf: "Die Republik der Union Myanmar soll alle in ihrer Macht stehenden Maßnahmen ergreifen, um Handlungen im Geltungsbereich von Artikel 2 der (Völkermord-)Konvention zu verhindern. Dazu gehören insbesondere die Tötung von Mitgliedern der Gruppe der Rohingya, die Verursachung schwerer körperlicher oder geistiger Schäden an Mitgliedern der Gruppe und die vorsätzliche Schaffung von Lebensbedingungen, die darauf abzielen, die Gruppe ganz oder teilweise physisch zu zerstören".

Myanmars Regierungschefin Aung San Suu Kyi erschien zur Urteilsverkündung nicht vor Gericht. Im Dezember hatte sie dort noch den Vorwurf des Völkermords entschieden zurückgewiesen und eine Einstellung des Verfahrens gefordert.

Inzwischen räumte sie zwar in einem Beitrag für die Financial Times ein, dass das Militär in Myanmar Kriegsverbrechen begangen haben könnte, sprach aber gleichzeitig von einem verzerrten Bild. Straftaten würden vom Justizsystems des Militärs verfolgt, schrieb sie in dem Gastbeitrag.

Anklage beruht auf UN-Bericht

Ermittler der Vereinten Nationen beschuldigen das Militär des anhaltenden Völkermords. Soldaten hätten Tausende Menschen ermordet, Frauen und Kinder vergewaltigt, Dörfer verwüstet und Menschen lebendig verbrannt.

Seit 2016 flüchteten rund 700.000 Rohingya vor den Streitkräften in das Nachbarland Bangladesch.

Unter Berufung auf den entsprechenden UN-Bericht hatte Gambia Myanmar verklagt. Die Anordnung ist lediglich eine juristische Vorentscheidung. Das Hauptverfahren steht noch aus. Gambia wird bei der Klage von der Organisation für Islamische Zusammenarbeit unterstützt. Ihr gehören 57 Staaten an.

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