Steuern hinterzogen? Bundestag hebt Immunität von Gauland auf

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Von su mit dpa
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Die Wohnung von AfD-Fraktionschef Alexander Gauland wurde untersucht.

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Gegen den deutschen AfD-Fraktionschef Alexander Gauland wird wegen möglicher Steuerhinterziehung ermittelt. Der Deutsche Bundestag in Berlin hat seine Immunität aufgehoben. Ermittler haben Durchsuchungen bei Gauland wegen des Verdachts auf

Steuerhinterziehung angeordnet. Diese betreffen die Meldeanschriften des Politikers in Frankfurtam Main und in Brandenburg, so eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Frankfurt. Das Ermittlungsverfahren laufe bereits seit einiger Zeit.

Gauland bestätigte laut Medien („taz“, „Tagesspiegel“) dass seine Wohnung in Potsdam durchsucht wurde. Es gehe um eine Summe im fünfstelligen Bereich und um mögliche Fehler bei der gemeinsamen Veranlagung mit seiner Ehefrau. Gauland ist demnach mit seiner ehemaligen Partnerin, die in Frankfurt wohnt, noch verheiratet, lebt aber seit vielen Jahren mit einer neuen Lebensgefährtin in Potsdam.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte im vergangenen Jahr Ermittlungen gegen Gauland wegen eines «privaten Steuerfehlers» aufgenommen und die Aufhebung der Immunität beantragt. AfD-Sprecher Christian Lüth hatte Ende März getwittert, dass es sich «lediglich um einen Fehler in seiner Steuererklärung» handele. Inwieweit die aktuelle Aufhebung der Immunität und die Durchsuchung damit zu tun haben, war zunächst unklar.

Ein Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion („dpa“) erklärte, man erachte das Ermittlungsverfahren und die Ermittlungsmaßnahmen als ungerechtfertigt und unverhältnismäßig.

IMMUNITÄT

Der Bundestag in Berlin hatte am Morgen die Immunität des 78-jährigen Abgeordneten aufgehoben und zugleich den Vollzug der Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse genehmigt. Gauland ist neben Alice Weidel einer der beiden Fraktionsvorsitzenden der rechtspopulistischen AfD (Alternative für Deutschland). Vom Posten als Parteichef hatte er sich vor wenigen Monaten zurückgezogen.

Abgeordnete dürfen wegen einer mutmaßlichen Straftat nur mit Zustimmung des Parlaments juristisch verfolgt werden. Sie genießen laut Grundgesetz Immunität. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft kann diese vom Parlament aufgehoben werden. So schützt parlamentarische Immunität Abgeordnete des Deutschen Bundestages oder der Bundesversammlung vor  Strafverfolgung, jedoch nicht vor zivilrechtlichen Ansprüchen. Die Immunität (Art. 46 Abs. 2 GG) soll nicht die Bestrafung der Abgeordneten selbst verhindern (im Gegensatz zur Indemnität), sondern soll die Arbeitsfähigkeit des Parlaments sicherstellen.

su mit dpa

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