Corona-Hilfe: Hilfspakete kosten vermutlich über 122 Milliarden

Corona-Hilfe: Hilfspakete kosten vermutlich über 122 Milliarden
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Von Euronews mit dpa
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Um Unternehmen, Arbeitnehmern und Selbstständigen in der Corona-Krise zu helfen, hat die Regierung in Deutschland beispiellose Maßnahmen beschlossen.

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Um Unternehmen, ArbeitnehmerInnen und Selbstständigen in der Corona-Krise zu helfen, hat die Bundesregierung in Deutschland ein beispielloses Hilfspaket beschlossen. Das teilten Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) in Berlin. Das Kabinett will noch in dieser Woche einen Nachtragshaushalt von 156 Milliarden Euro vorlegen. "Wir müssen uns mit aller Kraft dagegen stemmen, dass diese Krise die Gesundheitsversorgung oder die wirtschaftlichen Abläufe des Landes in Frage stellt", so Scholz. 

Das Hilfspaket sei "beispiellos in der deutschen Nachkriegsgeschichte", so Altmaier. Durch die wirtschaftlichen Schäden infolge der Corona-Pandemie könne die Konjunktur deutlich einbrechen, der Rückgang des Bruttoinlandsproduktes (BIP) werde mindestens so hoch sein wie in der Finanz- und Bankenkrise 2009. Damals ging das BIP um 5,7 Prozent zurück.

Die schwarze Null im Bundeshaushalt ist damit vorerst Geschichte. Damit die Hilfen rasch ankommen, soll im Schnellverfahren der Bundestag bereits am Mittwoch und der Bundesrat am Freitag den Maßnahmen zustimmen.

Was wurde beschlossen?

  • Kleine Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten erhalten über drei Monate Zuschüsse von bis zu 5000 Euro bekommen. Unternehmen mit bis zu zehn Angestellten Zuschüsse von bis zu 15.000 Euro. Dafür sind bis zu 50 Milliarden Euro eingeplant.
  • Über einen Stabilisierungsfonds sollen Großunternehmen mit Kapital gestärkt werden können, der Staat soll sich notfalls auch an den Firmen beteiligen können.
  • Selbstständige und Arbeitnehmer, deren Einkommen wegfällt, erhalten leichter Zugang zu Hartz IV. In diesen Fällen finde keine Vermögungsprüfung statt, so die Minister. Auch die Krankenversicherung werde weiter finanziert.
  • Außerdem sollen Vermieter ihren MieterInnen nicht mehr kündigen dürfen, wenn diese wegen der Corona-Krise ihre Miete nicht zahlen können.
  • Familien mit Einkommenseinbrüchen sollen leichter Kinderzuschlag bekommen.
  • Mit erweiterten Regelungen zur Kurzarbeit sollen Unternehmen zudem Beschäftigte leichter halten können, statt sie in die Arbeitslosigkeit zu schicken.
  • Zudem startete am Montag bereits ein Sonderkreditprogramm der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Niedrigere Zinssätze und eine vereinfachte Risikoprüfung der KfW bei Krediten bis zu drei Millionen Euro sollen Erleichterung für die Wirtschaft schaffen. Eine höhere Haftungsfreistellung durch die KfW von bis zu 90 Prozent bei Betriebsmitteln und Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen sollten Banken und Sparkassen die Kreditvergabe erleichtern.
  • Deutschlands Krankenhäuser sollen mit mehr als drei Milliarden Euro unterstützt werden.

Die Hilfspakete für Unternehmen, Krankenhäuser und Arbeitnehmer werden nach Rechnung der Bundesregierung in diesem Jahr rund 122,5 Milliarden Euro kosten. Zugleich rechnet die Bundesregierung mit rund 33,5 Milliarden weniger Steuereinnahmen als ursprünglich eingeplant.

Regeln für BürgerInnen in Deutschland

Zuvor kündigte die Regierung weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens im Kampf gegen das Coronavirus an:

  1. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

2. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.

3. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

4. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.

5. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.

6. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.

7. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.

8. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.

9. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.

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