2 bis 5 Jahre Haft im Terror-Prozess gegen «Revolution Chemnitz»

Haftstrafen für die Angeklagten im Terror-Prozess gegen «Revolution Chemnitz»
Haftstrafen für die Angeklagten im Terror-Prozess gegen «Revolution Chemnitz» Copyright SEBASTIAN KAHNERT/(c) dpa-Zentralbild
Copyright SEBASTIAN KAHNERT/(c) dpa-Zentralbild
Von Euronews mit dpa und AFP
Diesen Artikel teilenKommentare
Diesen Artikel teilenClose Button
Den Link zum Einbetten des Videos kopierenCopy to clipboardCopied

Im Prozess um die rechtsextreme Terror-Vereinigung „Revolution Chemnitz“ hat das Oberlandesgericht Dresden Haftstrafen bis fünfeinhalb Jahre verhängt.

WERBUNG

Im Prozess um die rechtsextreme Terror-Vereinigung „Revolution Chemnitz“ hat das Oberlandesgericht Dresden Haftstrafen bis fünfeinhalb Jahre verhängt. Alle acht Angeklagte wurden am Dienstag wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt, der Rädelsführer zudem wegen deren Gründung.

Die Männer hatten sich zusammengetan, als es in Chemnitz zu fremdenfeindlichen Protesten kam, nachdem ein Mann erstochen worden war.

Das Oberlandesgericht Dresden sah es am Dienstag als erwiesen an, dass die Männer zwischen 22 und 32 Jahren einer terroristischen Vereinigung als Mitglied angehört hatten. Rädelsführer Christian K. wurde zu fünf Jahren und sechs Monaten Freiheitsentzug wegen Gründung und Mitgliedschaft einer terroristischen Vereinigung verurteilt.

Mit den Strafmaßen folgte das Dresdner Oberlandesgericht zum Teil den Anträgen der Bundesanwaltschaft. Diese hatte für Freiheitsstrafen zwischen drei Jahren sowie fünf Jahren und sechs Monaten plädiert.

Der Prozess war trotz Coronavirus-Krise fortgesetzt und zum Abschluss gebracht worden, da er bei einer Unterbrechung von mehr als zehn Tagen hätte neu aufgerollt werden müssen. Das Verfahren hatte am 30. September 2019 begonnen.

Diesen Artikel teilenKommentare

Zum selben Thema

Nordafrikanischer Al Kaida-Anführer getötet

Chemnitz: Besser als sein Ruf

Wie rechts ist Chemnitz? Stimmen aus einer geteilten Stadt