Polen, Ungarn und Tschechien haben in der Flüchtlingskrise gegen EU-Recht verstoßen

Eine Gruppe Migranten in Bosnien
Eine Gruppe Migranten in Bosnien Copyright ELVIS BARUKCIC/AFP or licensors
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Von Euronews
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Polen, Ungarn und Tschechien haben nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Flüchtlingskrise gegen EU-Recht verstoßen.

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Polen, Ungarn und Tschechien haben nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Flüchtlingskrise gegen EU-Recht verstoßen. Die drei Länder hätten sich nicht weigern dürfen, EU-Beschlüsse zur Umverteilung von Asylbewerbern aus Griechenland und Italien umzusetzen, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag.

In der Urteilsbegründung steht: "Durch die Weigerung, den befristeten Mechanismus für die Umsiedlung von Personen, die internationalen Schutz beantragt haben, einzuhalten, haben Polen, Ungarn und die Tschechische Republik gegen EU-Recht verstoßen.

Diese Mitgliedstaaten können sich weder auf ihre Verantwortung für die Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung oder den Schutz der inneren Sicherheit noch auf die angebliche Fehlfunktion des Umsiedlungsmechanismus berufen."

Die EU hatte gegen Polen, Ungarn und Tschechien geklagt, weil sich weigerten, bei der beschlossenen Verteilung von 160.000 Asylbewerbern mitzumachen. Ungarn und Polen nahmen gar keine Geflüchteten auf, die Tschechische Republik zwölf. Tatsächlich aus Italien und Griechenland auf andere EU-Staaten verteilt wurden weniger 35.000 Menschen.

In Deutschland wurde die Gerichtsentscheidung begrüßt - nur die AfD forderte mehr "nationale Souveränität" innerhalb der EU.

Ein Strafmaß benannte der EuGH am Donnerstag noch nicht. Dazu müsste die EU-Kommission das Gericht erneut anrufen und finanzielle Sanktionen beantragen. Dann würde der Gerichtshof die Höhe der Strafe berechnen. Dabei werden Dauer und Schwere des Verstoßes berücksichtigt, aber auch die Wirtschaftskraft des Landes.

Die EU ist seit Jahren heftig zerstritten über ihre Asylpolitik. Staaten wie Griechenland, Italien und Spanien an den südlichen Außengrenzen fordern eine Reform der sogenannten Dublin-Regeln.

Danach ist meist jener Staat für einen Asylantrag zuständig, auf dessen Boden der Migrant zuerst europäischen Boden betreten hat. Länder wie Ungarn, Polen oder auch Österreich lehnen es jedoch ab, verpflichtend Asylbewerber aufzunehmen. Nach Ostern will die EU-Kommission unter Ursula von der Leyen einen neuen "Migrationspakt" vorlegen.

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