Schwere sexuelle Nötigung, Mord, Vergewaltigung und Beihilfe dazu - das wird den Angeklagten im rheinland-pfälzischen Folterprozess vorgeworfen. Amnesty International betont das historische Ausmaß des Verfahrens.
Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen hat in Koblenz der Prozess gegen Mitglieder des Assad-Regimes in Syrien begonnen. Die Bundesanwaltschaft spricht vom weltweit ersten Strafverfahren dieser Art.
Anwar R. werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen, 58-facher Mord, Vergewaltigung und schwere sexuelle Nötigung. Eyad A. soll Behilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit geleistet haben.
Haben "aufs Brutalste gefoltert"
"Die Angeklagten waren nach dem bisherigen Ermittlungsergebnis Angehörige der Abteilung 251 des syrischen allgemeinen Geheimdienstes. In dieser Abteiltung 251, die Teil der Folter- und Tötungsmaschinerie des syrischen Regimes zur Unterdrückung der Opposition war, wurden Zivilisten systematisch aufs Brutalste gefoltert", so Oberstaatsanwalt Jasper Klinge.
Opfer hatten Angeklagte in Deutschland erkannt
Der syrische Präsident soll im Bürgerkriegsland bis heute für eine Folter-Maschinerie verantwortlich sein. Die Angeklagten waren nach Deutschland geflohen, dort erkannt und schließlich festgenommen worden. Die Bundesanwaltschaft stützt sich in ihrer 104-seitigen Anklage auf Zeugenaussagen von zwei Dutzend mutmaßlichen Folteropfern.
"Historische Dimension" des Prozesses
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International bezeichnet den Koblenzer Prozess als einen "Meilenstein im Kampf gegen die Straflosigkeit von schwersten Menschenrechtsverletzungen in Syrien."
Die deutsche Justizministerin Christine Lambrecht verweist auf die historische Dimension des Strafprozesses. "Hiervon geht die klare Botschaft aus: Kriegsverbrecher dürfen sich nirgendwo sicher fühlen", sagte sie. Mit seinen beharrlichen und systematischen Ermittlungen setze der Generalbundesanwalt weltweit Maßstäbe: "Das Weltrechtsprinzip im Völkerstrafrecht macht dies möglich."