Cyberangriff auf Bundestag: Haftbefehl gegen 29-jährigen Russen

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Der mutmaßliche Hacker wird auch von der US-Justiz gesucht.

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Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat einen internationalen Haftbefehl gegen einen 29 Jahre alten russischen mutmaßlichen Hacker erwirkt. Das melden Nord- und Westdeutscher Rundfunk sowie die Süddeutsche Zeitung. Im Frühjahr 2015 waren Unbekannte in das EDV-Netz des deutschen Bundestages eingedrungen und hatten unter anderem elektronische Schriftstücke entwendet. Der 29-Jährige soll Mitarbeiter des russischen Geheimdienstes sein und an dem Datenklau beteiligt gewesen sein.

„Für uns alle ein Hallo-Wach-Effekt“

Sven Herpig, Fachmann für Cyber-Sicherheitspolitik, erläutert: „Der erkennbare Schaden war nicht so groß wie erst erwartet. Aber gleichzeitig müssen wir natürlich auch sehen, dass der deutsche Bundestag durch einen Cyberangriff erfolgreich angegriffen worden ist, und das war für uns alle ein Hallo-Wach-Effekt.“

Norbert Röttgen, Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses im Bundestag und Anwärter auf den CDU-Vorsitz, geht von systematischen Angriffen aus Russland auf die deutsche Politik aus. „Ein weiteres starkes Indiz, dass Russland - und zwar von der Spitze aus, anders ist das nicht vorstellbar - aktiv dabei ist, die demokratischen Institutionen in Deutschland zu untergraben“, so Röttgen.

Nach dem mutmaßlichen russischen Hacker fahndet auch die US-Justiz. Von der Bundespolizei FBI wird ihm unter anderem vorgeworfen, an einem Cyberangriff auf die Demokratische Partei im Vorfeld der Präsidentschaftswahl 2016 beteiligt gewesen zu sein.

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