Der Sharan für 31.000 Euro: VW-Diesel-Skandal vor Oberstem Gericht

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Von Euronews mit dpa
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An diesem Dienstag verhandelt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe über den #Dieselskandal bei #VW. Worum geht es?

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An diesem Dienstag beginnt vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein weiterer Prozess um den Dieselskandal bei VW.

Der Sharan 2.0 TDI match mit unzulässiger Abgastechnik

Im Grunde geht es um den Sharan 2.0 TDI match, den Herbert Gilbert 2014 gebraucht gekauft hat - für 31 490 Euro brutto. Wegen der unzulässigen Abgastechnik, die, wie sich im Herbst 2015 herausstellte, dafür sorgt, dass das Fahrzeug die Grenzwerte nur auf dem Prüfstand, nicht aber auf der Straße einhält, möchte der VW-Fahrer sein Geld zurück. 

Besitzer verlangt den vollen Preis zurück

Das Landgericht Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz hat die Klage im Oktober 2018 abgewiesen. Das Oberlandesgericht Koblenz befand aber im Juni 2019: VW schulde dem Käufer Schadenersatz, müsse das Fahrzeug zurücknehmen und dafür 25 616,10 Euro nebst Zinsen zurückzahlen. Das ist der Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung. 

Gilbert aber will den vollen Preis zurück, geht in Revision. Auch VW geht gegen das Urteil vor. Der Autobauer will gar nicht zahlen. Nun muss der 6. BGH-Zivilsenat entscheiden.

VW habe Kunden getäuscht

Wie viele Diesel-Besitzer argumentiert Gilbert: Hätte er gewusst, was für eine Software da in seinem Fahrzeug steckt, hätte er es nie gekauft. Er habe ein sauberes Auto haben wollen und der Werbung geglaubt. Nun fühle er sich getäuscht. Das OLG Koblenz gab ihm recht und sah im Verhalten von VW eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung. Der Autobauer habe Behörden, Wettbewerber und Verbraucher zur Maximierung seines Profits systematisch getäuscht. Und statt eines uneingeschränkt zugelassenen Fahrzeugs habe der Käufer ein Auto bekommen, das von Betriebsuntersagung und Stilllegung bedroht sei. «Diesen Vertrag hätte kein Käufer abgeschlossen, wenn er gewusst hätte, welche Unwägbarkeiten damit verbunden sind», sagt Anwalt Alexander Voigt von der Potsdamer Kanzlei Goldenstein & Partner, die neben Gilbert nach eigenen Angaben noch rund 21 000 weitere VW-Besitzer in anderen Verfahren vertritt.

VW meint, das Auto funktioniert

VW sieht das ganz anders: Das Fahrzeug sei zu jeder Zeit voll nutzbar gewesen, somit sei auch kein Schaden entstanden, der nun ersetzt werden müsste. Es habe durch die Software auch keinen Wertverlust gegeben, und sollte doch ein Mangel oder Schaden entstanden sein, dann sei der in jedem Fall mit dem Software-Update behoben worden.

Eine Besonderheit sieht der Autobauer zudem darin, dass es sich um einen Gebrauchtwagen handelt. Am Verkauf sei man ja gar nicht beteiligt gewesen, habe also den Kunden auch nicht täuschen können, argumentiert VW. Auch vom Kaufpreis habe der Konzern nichts bekommen. Anwalt Voigt hält dagegen, die Täuschung liege ja schon darin, dass VW alle glauben gemacht habe, die Fahrzeuge seien okay und es drohe keine Stilllegung. Ob es nun um einen Neu- oder Gebrauchtwagen geht, hält er daher nicht für relevant.

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