Gericht: Frankreichs Regierung muss Gotteshäuser wieder öffnen

Gericht: Frankreichs Regierung muss Gotteshäuser wieder öffnen
Copyright euronews screenshot
Von su mit AFP, dpa
Diesen Artikel teilenKommentare
Diesen Artikel teilenClose Button
Den Link zum Einbetten des Videos kopierenCopy to clipboardCopied

Frankreichs Oberstes Verwaltungsgericht hat die Regierung verpflichtet, das absolute Versammlungsverbot zu Gottesdiensten aufzuheben

WERBUNG

Frankreichs Staatsrat hat die Regierung verpflichtet, das absolute Versammlungsverbot in Gotteshäusern aufzuheben. Stattdessen müsse die Regierung Maßnahmen erlassen, die dem Kampf gegen das Coronavirus angemessen seien und Gottesdienste ermöglichen, so der Staatsrat, das oberste Verwaltungsgericht.

Trotz Lockerungen sind in Frankreich Gottesdienste noch mindestens bis zum 2. Juni verboten. Ausgenommen sind etwa Beerdigungen.

Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass in Frankreich Treffen von bis zu zehn Menschen seit Beginn der Lockerungen erlaubt sind, sei ein absolutes Versammlungsverbot in Gotteshäusern nicht verhältnismäßig, hieß es.

ACHT TAGE ZEIT ZUM HANDELN

Der Staatsrat forderte den Ministerpräsidenten auf, innerhalb von acht Tagen Regeln zu erlassen, die Zusammenkünfte in religiösen Einrichtungen wieder ermöglichen. Das Verbot sei eine schwerwiegende Verletzung der Religionsfreiheit.

Bei einer Veranstaltung einer evangelikalen Freikirche in Mulhouse (Porte Ouverte Chrétienne) sollen sich Mitte Februar mindestens 1.000 Gläubige mit Covid-19 angesteckt haben.

Diesen Artikel teilenKommentare

Zum selben Thema

Europa: Erste Gottesdienste nach der Corona-Sperre

Karfreitag mit menschenleeren Kirchen und Autogottesdienst

Militär baut Feldlazarett in Mulhouse