Gütersloh: Gericht hebt Corona-Einschränkungen auf

Tönnies-Angestellte Ende Juni in ihrer Unterkunft in Verl
Tönnies-Angestellte Ende Juni in ihrer Unterkunft in Verl Copyright Martin Meissner/ Associated Press
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Von euronews
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In Nordrhein-Westfalen hat das Oberverwaltungsgericht des Landes die Corona-Beschränkungen für den Kreis Gütersloh aufgehoben.

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In Nordrhein-Westfalen hat das Oberverwaltungsgericht des Landes die Corona-Beschränkungen für den Kreis Gütersloh aufgehoben. Der Lockdown sei per Eilbeschluss vorläufig außer Kraft gesetzt, so das Gericht in einer Mitteilung.

Ein Unternehmen aus Oelde, das im Kreis Spielhallen betreibt, hatte sich gegen die Regelung gewehrt. Das Gericht gab dem statt, da die Einschränkungen für das gesamte Gebiet nicht mehr verhältnismäßig sein, hieß es in der Urteilsbegründung. Der Lockdown sei unmittelbar nach dem Corona-Ausbruch beim Fleischverarbeiter Tönnies in Rheda-Wiedenbrück gerechtfertigt gewesen, um zunächst einen Überblick über die Lage zu bekommen. Inzwischen hätte es aber eine differenziertere Regelung geben müssen, auch weil die Zahl der Neuinfektionen in verschiedenen Gemeinden sehr unterschiedlich sei.

Der Beschluss des Gerichts ist unanfechtbar.

Bislang hatte das OVG in der Regel die Verordnungen der Landesregierung im Zusammenhang mit dem Kampf gegen das Coronavirus bestätigt. Ausnahme war die vom Land angeordnete häusliche Quarantäne für Auslandsrückkehrer. Die hatte das Gericht Anfang Juni außer Vollzug gesetzt. Das Land dürfe nicht pauschal für Rückkehrer aus Nicht-EU-Ländern eine 14-tägige Quarantäne anordnen, entschied es.

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