Manchester City darf in den kommenden beiden Saisons doch in der Champions League starten.
Aufatmen bei Manchester City: Der Fußballclub darf in den kommenden beiden Spielzeiten nun doch in der Champions League starten. Der **internationale Sportgerichtshof (**Court of Arbitration for Sport, CAS) hat die von der Europäischen Fußball-Union (Union of European Football Associations UEFA) wegen Verstößen gegen die Finanzregeln verhängte Europapokal-Sperre gegen den Club von Trainer Pep Guardiola aufgehoben.
Die UEFA hatte den englischen Verein wegen Verstößen gegen die Finanzregeln sanktioniert, dagegen war ManCity vor den Sportgerichtshof in Lausanne gezogen. Die zusätzliche Geldstrafe in Höhe von 30 Millionen Euro wurde auf zehn Millionen Euro reduziert.
Das Sportgericht sah es nach drei Tagen Verhandlung allerdings als erwiesen an, dass City gegen Artikel 56 des Financial Fair Play verstoßen und nicht ausreichend mit dem Finanzkontrollgremium der UEFA kooperiert hätte. Nicht erwiesen sei der Vorwurf, Manchester habe unrechtmäßige Geldzuwendungen durch Investoren rund um Club-Besitzer Scheich Mansour (Abu Dhabi) erhalten.
Der Club gehört fast vollständig der Finanzgesellschaft Abu Dhabi United Group Investment & Development Limited (86,21 Prozent, China Media Capital Football Holdings Limited 13,79 Prozent).
su mit dpa