Gericht entscheidet: IS-Anhängerin darf zurück nach Großbritannien

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Die als "IS-Braut" bekannt gewordene Shamima Begum soll einem Gerichtsurteil zufolge nun doch nach Großbritannien zurückkehren dürfen

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Die als "IS-Braut" bekannt gewordene Shamima Begum soll einem Gerichtsurteil zufolge nun doch nach Großbritannien zurückkehren dürfen. Das Land hatte der 20-Jährigen, die in einem Lager in Nordsyrien ist, Anfang 2019 aus Sicherheitsgründen die Staatsbürgerschaft entzogen.

Ein Berufungsgericht entschied am Donnerstag, dass Gerechtigkeit wichtiger sei als nationale Sicherheitsbedenken. Shamima Begum müsse eine Gelegenheit erhalten, für ihre Staatsbürgerschaft kämpfen zu können. Das wäre ihr nach Ansicht des Gerichts aus dem Lager heraus nicht möglich. 

Das britische Innenministerium nannte die Entscheidung "enttäuschend" und will in Berufung gehen.

Als 15-Jährige hatte Shamima Begum Großbritannien mit zwei Freundinnen verlassen und sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) in Syrien angeschlossen. Dort heiratetet sie den niederländischen IS-Kämpfer Jago Riedijk.

Zuletzt hatte sich der Ehemann bemüht, sie und ihre gemeinsamen Kinder in die Niederlande zu bringen. Im März war ein Baby des Paares im Flüchtlingslager gestroben. Nach Medienberichten soll Shamima Begum zuvor bereits zwei andere Kinder in Syrien verloren haben.

In einem Interview mit dem britischen Sender SkyNews erklärte die junge Frau kurz nach der Geburt ihres Kindes auf die Frage, ob sie bereue, nach Syrien gegangen zu sein: "Ich habe meinen Mann geheiratet. In Großbritannien hätte ich so jemanden nicht gefunden. Ich hatte meine Kinder. Ich hatte eine gute Zeit hier."

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