Weitere Niederlage für Orban: EuGH kassiert Ungarns Hochschulgesetz

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Von Euronews
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Das Gesetz, mit dem die von US-Milliardär Soros gegründete Central European University aus Ungarn vertrieben wurde, verletze u.a. EU-Grundrechte.

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Ungarn muss eine weitere Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einstecken: Die Luxemburger RichterInnen kassierten das ungarische Hochschulgesetz, das zum Umzug der Central European University (CEU) von Budapest nach Österreich führte. Das Gesetz verletze unter anderem EU-Grundrechte, so das Urteil.

Die 2017 von der rechtsnationalen Regierung in Budapest geänderte Regelung sieht vor, dass ausländische Universitäten auch in ihrem Heimatland lehren müssen und der Betrieb von Ungarn vertraglich mit dem Heimatland vereinbart sein muss. Die vom US-Milliardär George Soros gegründete CEU war die einzige Universität aus dem Ausland, die diese neuen Anforderungen von 2017 nicht erfüllte. Ende 2018 verkündete die CEU ihren weitgehenden Umzug nach Wien. Betroffen davon waren Lehrgänge, die amerikanische Diplome vergeben - das Kernstück der CEU.

Kritik an EU: Urteil kommt viel zu spät

Die ungarische Opposition war immer gegen die Regelung, auch als Lex CEU bekannt. Das Urteil komme viel zu spät, so die ungarische Europaabgeordnete Katalin Cseh von der liberalen Fraktion "Renew Europe". Die CEU habe Ungarn verlassen und damit wurden den ungarischen und osteuropäischen Studierenden ihre Aufstiegschancen durch einen amerikanischen Abschluss verwehrt. Das Gesetz sei ein politisch motivierter Angriff von Regierungschef Viktor Orban auf die Bildungsfreiheit. Die Europäische Union habe viel zu spät reagiert.

Die EU-Kommission sah durch das Gesetz EU-Recht verletzt und leitete im April 2017 ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen Budapest ein. Weil Ungarn die Bedenken nicht ausräumte, klagte die Brüsseler Behörde schließlich vor dem EuGH.

EuGH gibt EU-Kommission weitgehend Recht

Sie argumentierte, das neue Gesetz sei ein Verstoß "gegen die Freiheit von Hochschuleinrichtungen, in der gesamten EU Dienstleistungen anzubieten oder sich niederzulassen". Zugleich liefen die neuen Vorschriften "dem Recht auf akademische Freiheit, dem Recht auf Bildung und der unternehmerischen Freiheit" zuwider, die in der EU-Grundrechte-Charta verankert sind. Außerdem würden Verpflichtungen aus dem internationalen Handelsrecht - dem GATS-Abkommen - verletzt.

Die Luxemburger Richter gaben der EU-Kommission nun weitgehend Recht. Das GATS-Abkommen werde verletzt und zudem werde gegen EU-Grundrechte wie die akademische Freiheit verstoßen.

Kritikern zufolge setzt Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban die Zivilgesellschaft des Landes seit Jahren unter Druck. Den aus Ungarn stammenden Holocaust-Überlebenden Soros hat Orban, der selbst einst Stipendiat einer Soros-Stiftung war, als Feindbild auserkoren. Er überzieht ihn mit Verleumdungen und antisemitisch konnotierten Anfeindungen.

Das Urteil vom Dienstag ist nicht das erste Mal in diesem Jahr, dass das höchste EU-Gericht dem Rechtsnationalen Orban und seiner Regierung Einhalt gebietet. Anfang April urteilten die Richter, dass Ungarn sich in der sogenannten Flüchtlingskrise nicht hätte weigern dürfen, sich an der Umverteilung von Asylbewerbern aus Griechenland und Italien zu beteiligen. Im Mai erklärte der EuGH, dass grundlegende Teile des ungarischen Asylsystems gegen EU-Recht verstoßen. Im Juni erklärten die Richter das sogenannte NGO-Gesetz von 2017 für rechtswidrig.

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