Staatsanwalt: Angreifer ist Russe tschetschenischer Herkunft

Menschen trauern um den Getöteten
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Der 18-jährige Mann, der in Frankreich einen Lehrer aus islamistischen Beweggründen ermordet haben soll, sei als Flüchtling anerkannt gewesen und habe über eine Aufenthaltsgenehmigung bis 2030 verfügt, so der Staatsanwalt.

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Lautstark fordern Polizisten den Angreifer auf, seine Waffen niederzulegen und sich zu ergeben. Kurz darauf fielen Schüsse: Der 18-Jährige, der verdächtigt wird, kurz zuvor einen Lehrer im Ort Conflans-Sainte-Honorine nordwestlich von Paris getötet zu haben, stirbt durch eine Polizeikugel.

Als Flüchtling anerkannt

Sein Körper habe neun Schusswunden aufgewiesen. Er habe einen Dolch, einen Druckluftpistole und fünf zugehörige Gaskatuschen bei sich gehabt, so Staatsanwalt Jean-Francois Ricard. Der 18-Jährige habe über eine Aufenthaltsgenehmigung verfügt, die am 4. März 2020 ausgestellt worden sei und Gültigkeit bis März 2030 besitze. Das Dokument sei auf den Namen Abdoulakh A., geboren am 12. März 2002 in Moskau, ausgestellt gewesen. Der Mann sei Russe tschetschenischer Herkunft gewesen, sei als Flüchtling anerkannt gewesen und habe in der Stadt Évreux gelebt, erläuterte der Staatsanwalt.

Der Lehrer, den Abdoulakh A. mit einem Messer getötet haben soll, hatte im Unterricht umstrittene Karikaturen des islamischen Propheten Mohammed gezeigt. Der Vater einer Schülerin zeigte ihn daraufhin an.

„Wir sind in furchtbare Sphären gefallen, in denen jeder das tut, was er will. Das ist nicht mehr normal“, sagt eine Frau. Und ein Mann meint: „Wir dürfen der Angst nicht nachgeben. Wir müssen im Unterricht weiter über Dinge sprechen, die für Streit sorgen, vor allem im Fach Moral und Staatsbürgerkunde.“

Frankreichs Präsident Emmanuel Macron nannte die Tat einen islamistischen Terroranschlag. Im Rahmen der Ermittlungen wurden neun Personen verhört, darunter auch der Mann, der den getöteten Lehrer angezeigt hatte.

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