Deutschland darf in Griechenland anerkannte Flüchtlinge derzeit nicht nach Griechenland abschieben

Migranten auf Lesbos protestieren nach dem Lagerbrand von Moria.
Migranten auf Lesbos protestieren nach dem Lagerbrand von Moria. Copyright Petros Giannakouris/Copyright 2020 The Associated Press. All rights reserved
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Von Euronews mit dpa
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Deutschland darf in Griechenland anerkannte Flüchtlinge derzeit nicht nach Griechenland abschieben. Es bestehe die ernsthafte Gefahr, dass sie dort ihre elementarsten Bedürfnisse (“Bett, Brot, Seife“) nicht befriedigen können, so das Oberverwaltungsgericht Münster.

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Deutschland darf derzeit bestimmte Migranten und Flüchtlinge nicht nach Griechenland abschieben. Das Verbot gilt immer dann, wenn die betroffenen Personen bereits in Griechenland als Flüchtlinge anerkannt worden sind. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden. (Hier können Sie die Pressemitteilung des Gerichts lesen).

Konkret ging es um die Klage zweier Männer aus Eritrea und Syrien. Sie hatten in Griechenland Schutzstatus erhalten, waren dann aber nach Deutschland weitergezogen.

Das Bundesamt für Migration hatte ihre Asylanträge wegen des bereits bestehenden Schutzes in Griechenland abgelehnt, zwei Gerichte folgten dieser Entscheidung.

Das Oberverwaltungsgericht sah den Sachverhalt jetzt aber anders: Den Männern drohe bei einer Rückkehr die "ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen Behandlung", hieß es.

Sie könnten nicht in Flüchtlingslagern unterkommen und hätten keine Chance auf eine Wohnung oder Arbeit. Auch mangele es am Notwendigsten wie Brot und Seife. Die Migranten hätten daher nicht die Möglichkeit, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, so die Richter.

Im Dezember hatte der deutsche Entwicklungsminister Gerd Müller die Bedingungen für Flüchtlinge auf Lesbos kritisiert. Im neuen Lager Kara Tepe seien Babys von Ratten gebissen worden, sagte er.

Eine Aussage, der Griechenlands Migrationsminister Notis Mitarakis widersprach, die Vorfälle seien erfunden und Teil einer Kampagne gegen Griechenland.

Weitere Quellen • Oberverwaltungsgericht Münster

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