Urteil zu Tanklaster-Angriff im Kundus: Gericht gibt Deutschland Recht

Afghanische Polizisten betrachten einen von zwei verbrannten Tankwagen, in der Nähe von Kunduz, Afghanistan, 04.09.2009
Afghanische Polizisten betrachten einen von zwei verbrannten Tankwagen, in der Nähe von Kunduz, Afghanistan, 04.09.2009 Copyright AP Photo/STR/File
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Von Euronews mit dpa
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Die Ermittlungen der deutschen Justiz zu einem Luftangriff im afghanischen Kundus auf zwei von den Taliban gekaperten Tanklaster mit vielen Toten sind ausreichend gewesen, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied.

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Die Ermittlungen der deutschen Justiz zu einem Luftangriff im afghanischen Kundus mit mehr als hundert Toten im Jahr 2009 sind ausreichend gewesen. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg an diesem Dienstag entschieden. Mit dem Urteil gibt die Große Kammer des Gerichts der Bundesrepublik damit Recht. Die Entscheidung ist endgültig, Beschwerde kann nicht eingelegt werden. 

Ein Familienvater aus Afghanistan, dessen beiden Söhne im Alter von acht und zwölf Jahren bei dem Angriff im September 2009 ums Leben gekommen waren, hatte gegen Deutschland geklagt. Die Bundesrepublik habe gegen das Recht auf Leben und das Recht auf wirksame Beschwerde verstoßen.

Ein Luftangriff durch US-amerikanische Kampfflugzeuge in der Nacht zum 4. September 2009 hatte etwa 100 Menschen getötet, darunter zahlreiche Zivilisten. Der Angriff war durch den Bundeswehr-Oberst Georg Klein angeordnet worden. Der Luftangriff galt zwei von den Taliban gekaperten Tanklastern, an denen sich die Zivilbevölkerung mit Treibstoff eindeckte, als die Kampfflugzeuge angriffen. Zuvor hatte ein Informant behauptet, dass sich an den Tankern nur Aufständische aufhielten.

Zunächst wurde gegen den deutschen Oberst ermittelt. Die Klagen von Hinterbliebenen der Opfer wurden in allen Instanzen abgewiesen. Zuletzt scheiterten Kläger im Dezember 2020 mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe. Sie hatten in Deutschland vergeblich auf Schadenersatz und Schmerzensgeld geklagt.

Das Verfassungsgericht entschied, dass der Bundeswehr-Oberst seine Amtspflichten nicht verletzt hat. Auch im Völkerrecht seien keine unmittelbaren Ansprüche einzelner Geschädigter gegen einen fremden Staat verankert.

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