Bund und Länder beraten: Der neue Corona-Fahrplan

Weg aus dem Lockdown: Kanzlerin Merkel will eine breite Teststrategie
Weg aus dem Lockdown: Kanzlerin Merkel will eine breite Teststrategie Copyright Michael Kappeler/(c) dpa-Pool
Von Carolin Kuter
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Wie sieht der Corona-Fahrplan für die kommenden Wochen aus? Vor den Beratungen zeichnete sich ab, dass der bisher gesetzte Inzidenz-Richtwert fällt.

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Den lang ersehnten Termin im Friseursalon haben einige Deutsche bereits hinter sich - doch wie sieht der Corona-Fahrplan für die kommenden Wochen aus? Bei den Beratungen von Bund und Ländern zeichnete sich im Vorfeld ab, dass der bisher gesetzte Richtwert von 35 Fällen pro 100.000 EinwohnerInnen bei der Sieben-Tage-Inzidenz fällt. Je nach Region könnte der Einzelhandel eingeschränkt wieder öffnen, selbst wenn der Wert höher ist.

Generell stellte die Politik in Aussicht, dass der Lockdown bis Ende März weitergeht, in Lockerungsschritten aber zunächst Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte wieder öffnen dürfen, später auch Museen, Galerien, Zoos und Gedenkstätten. Auch weitere körpernahe Dienstleister wie Massagestudios könnten wieder KundInnen empfangen und an Fahr- und Flugschulen dürfte der Betrieb wieder anlaufen. Zudem sollen die Begrenzungen für Treffen zwischen Menschen, die nicht zusammen leben, gelockert werden.

Schnelltests: Druck auf Spahn wächst

Bund und Länder setzen künftig vermehrt auf Schnelltests, auch bei der weiteren Öffnung von Schulen. Die BürgerInnen sollen die Möglichkeit bekommen, sich mindestens einmal pro Woche kostenlos in Testzentren oder Arztpraxen auf eine Corona-Infektion prüfen zu lassen. Berlins Bürgermeister Michael Müller machte dabei Druck auf Gesundheitsminister Jens Spahn, der kostenlose Schnelltests schon ab 1. März angekündigt hatte: "Es müssen von Herrn Spahn heute verlässliche Aussagen kommen, wann kommen welche Testkapazitäten in den Ländern an. Sowohl bei den Schnelltests wie auch bei den Selbsttests brauchen wir dazu jetzt Antworten."

Falls die Infektionszahlen wieder steigen sollten, soll eine sogenannte Notbremsen-Regelung in Kraft treten. Demnach werden die Lockerungen wieder zurückgenommen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Region an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über 100 steigt.

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