Verfassungsschutz darf AfD vorerst nicht als Verdachtsfall einstufen

AfD-Politiker Alexander Gauland Anfang März 2021
AfD-Politiker Alexander Gauland Anfang März 2021 Copyright Michael Kappeler/(c) Copyright 2021, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten
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Von Euronews
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Der Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als Verdachtsfall einstufen. Das hat das Kölner Verwaltungsgericht entschieden.

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Der deutsche Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen. Das hat das Kölner Verwaltungsgericht entschieden und darauf verwiesen, dass das anhängige Eilverfahren erst beendet werden müsste. Bis dahin sei es dem Bundesamt für Verfassungsschutz verboten, die Partei zu beobachten.

Die Beobachtung der gesamten Partei hatte der Verfassungsschutz zunächst nicht öffentlich gemacht, sondern erst die Ämter in den einzelnen Bundesländern informiert. Über die Einstufung der gesamten AfD als Verdachtsfall hatten dann mehrere Medien berichtet.

So war die Information an die Öffentlichkeit gedrungen. Ein Eingriff in die Chancengleichheit, begründete nun das Kölner Gericht seine Entscheidung.

"Ein Inlandsgeheimdienst, der nichts geheim halten kann," spottete der AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen über den Verfassungsschutz und dessen Chef, Thomas Haldenwang. Mit Blick auf das Eilverfahren meinte er, dieses sei noch nicht entschieden.

Gegen den Beschluss können die Beteiligten vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster Beschwerde einreichen.

Gegründet wurde die rechtspopulistische Partei 2013.

Nach der Flüchtlingskrise 2015 konnte die AfD bei Wahlen deutlich aufholen. Sie ist inzwischen in allen 16 Landesparlamenten vertreten, im Bundestag ist sie größte Oppositionspartei. Allerdings verlor sie zuletzt an Rückhalt in der Bevölkerung.

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