Justizreform: EU-Kommission verklagt Polen vor EuGH

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Von Serguei Doubine
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Die Brüsseler Behörde sieht die Unabhängigkeit polnischer Richter in Gefahr. EU-Justizkommissar Didier Reynders forderte den EUgH auf, schon vor einem endgültigen Urteil vorläufige Maßnahmen zu verhängen. Bisherige Urteile des EUgH hat Polen ignoriert.

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Im Streit um die polnischen Justizreformen verhärten sich die Fronten zwischen der nationalkonservativen Regierung in Warschau und der EU-Kommission. Die Brüsseler Behörde sieht die Unabhängigkeit polnischer Richter in Gefahr und verklagt das Land deshalb vor dem Europäischen Gerichtshof. 

EU-Justizkommissar Didier Reynders forderte den europäischen Gerichtshof auf, schon vor einem endgültigen Urteil vorläufige Maßnahmen zu verhängen.

Wir sind der Auffassung, dass das Gesetz über das Justizwesen mit einer Reihe von grundlegenden Bestimmungen der EU-Verträge unvereinbar ist. Die Kommission ist der Ansicht, dass das betreffende polnische Gesetz die Unabhängigkeit der Justiz in Polen untergräbt und nicht mit dem vorrangigen europäischem Recht vereinbar ist.
Didier Reynders
EU Justizkommissar

Der stellvertretende Chef des polnischen Parlamentes Piotr Müller wies die Vorwürfe umgehend zurück, zum einen sei dies eine innerpolnische Angelegenheit, zu anderen wären die Justizgesetze EU-konform.

Das umstrittene Gesetz zur Disziplinierung von Richtern ist seit Mitte Februar in Kraft. Es sieht vor, dass Richter mit Geldstrafen, Herabstufung oder Entlassung rechnen müssen, sollten sie Entscheidungen anderer in Frage stellen. 

Es wird befürchtet, das Gesetz könne unter anderem zur politischen Kontrolle des Inhalts von Gerichtsentscheidungen verwendet werden. 

Vor bereits einem Jahr hatte der EUgH entschieden, dass die ebenfalls umstrittene Disziplinarkammer des obersten polnischen Gerichtshofs ihre Arbeit einstellen müsse. Das ist laut EU nicht geschehen – und soll ebenfalls auf dem Klageweg durchgesetzt werden.

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