Karlsruhe: Politik muss Klimagesetze nachbessern - jüngere Generationen benachteiligt

Klimaprotest in Hamburg im März 2019
Klimaprotest in Hamburg im März 2019 Copyright Georg Wendt/ dpa
Von Euronews
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Laut Bundesverfassungsgericht geht das Klimaschutzgesetz von 2019 nicht weit genug.

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Das deutsche Klimaschutzgesetz von 2019 ist in Teilen verfassungswidrig, da es zu kurz greift. Ein vorausschauender Plan für die weitere Emissionsreduktion für die Zeit nach 2030 würde fehlen, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts.

Demach greift das Gesetz die Freiheitsrechte der teils noch sehr jungen BeschwerdeführerInnen an, so die RichterInnen. Denn es verschiebe große Anstrengungen zur Reduzierung von klimaschädlichen Emissionen auf nach 2030. Um die nötigen Klimaziele dann einzuhalten, müssten die Menschen dann große Einschränkungen hinnehmen, da nahezu alle Lebensbereiche mit dem Ausstoß von Treibhausgasen verbunden seien. Eine Generation dürfe nicht große Teile des CO2-Budgets verbrauchen und damit nachfolgende Generationen zu stark belasten. Die RichterInnen forderten die Politik dazu auf, bis Ende 2022 zu liefern und konkreter darzulegen, wie die Emissionen ab 2031 weiter reduziert werden sollen.

Mehrere Einzelkläger hatten 2018 Verfassungsbeschwerden erhobenen, der 2020 weitere Personen und Verbände mit eigenen Klagen folgten, sie wurden unter anderem von Umweltorganisation wie "Fridays for Future", BUND, der Deutschen Umwelthilfe und Greenpeace unterstützt. Sie bewerten das Urteil als einen großen Erfolg.

"Erstmals hat eine Umweltklage vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg. Die Politik wird massiv nachbessern und deutlich ambitioniertere Ziele und Instrumente festsetzen müssen. Unsere Klage hat aufgezeigt, dass grundrechtlich Nullemissionen dramatisch früher nötig sind als bisher anvisiert und das Paris-Ziel grundrechtlich verbindlich ist", so Professor Felix Ekardt und Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Franziska Heß, die die Klage vertreten.

Klimapolitik unambitioniert

Den Klägerinnen gehen die Bemühungen der Regierung im Kampf gegen den Klimawandel nicht weit genug - aus ihrer Sicht reichen die beschlossenen Ziele und Maßnahmen des deutschen Klimaschutzgesetzes zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen und zur Einschränkung der globalen Erwärmung nicht aus, um ihre Grundrechte wirksam vor den Folgen der Klimakrise zu schützen sowie die Verpflichtungen aus dem Pariser Klima-Abkommen zu erfüllen.

Mit seinem Urteil erklärt das BVerfG die 1,5-Grad-Grenze des Pariser Klima-Abkommens für verfassungsrechtlich verbindlich. Der Gesetzgeber sei zudem verpflichtet, eine Vision für die Erreichung der Klimaziele nach 2030 zu entwickeln. Zudem kritisierte das Gericht, dass das gesamte Budget der derzeitigen Klimapolitik bis 2030 aufgebraucht sein wird.

Urteil zu wenig fürs Klima

"Für das Klima ist das Urteil allerdings trotz aller Erfreulichkeit noch zu wenig, weil nicht mit der gebotenen Klarheit zeitnahe Nullemissionen eingefordert werden. Ob wir zusätzlich eine Beschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einlegen, werden wir prüfen", erklärten Ekardt und Heß.

Die KlägerInnen hatten gegen die aus ihrer Sicht unzureichende deutsche Klimapolitik erhoben, mit der Begründung, dass diese die Grundrechte auf Leben, Gesundheit, Existenzminimum und Eigentum verletze. Die insgesamt vier Verfassungsbeschwerden, über die das BVerfG heute geurteilt hat, richten sich unter anderem gegen das 2019 verabschiedete deutsche Klimaschutzgesetz.

Das sieht vor, bis 2030 55 Prozent weniger Treibhausgase zu produzieren als noch 1990. Die Verbände, die vor dem Verfassungsgericht klagten, fordern unter anderem 100 Prozent erneuerbare Energien bis 2030. Die Bundesregierung will ihren Anteil bis dahin auf 65 Prozent steigern.

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