Bundestag beschließt Einsatz von "präventiven" Staatstrojanern

Symbolbild: Person arbeitet an einem Rechner
Symbolbild: Person arbeitet an einem Rechner Copyright Elise Amendola/Copyright 2017 The Associated Press. All rights reserved.
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Von Euronews
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Bundespolizei und Geheimdienste dürfen zukünftig mithilfe von sogenannten Staatstrojanern Kommunikation aus Smartphones und Computern auslesen.

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Bundespolizei und Geheimdienste von Bund und Ländern dürfen zukünftig mithilfe von sogenannten Staatstrojanern Kommunikation aus Smartphones und Computern auslesen. Als Staatstrojaner bezeichnet man Überwachungssoftware, die über Sicherheitslücken diverse Endgeräte infiziert und ohne Wissen des Betroffenen Informationen abzweigt.

Für die Änderung im Verfassungsschutzgesetz hat der Bundestag an diesem Donnerstag gestimmt. Die SPD, die zunächst gegen den Entwurf war, hat ihn nun doch mitgetragen.

Damit ist es den Sicherheitsbehörden nun möglich, die laufende digitale Kommunikation in Chats, Emails oder SMS zu überwachen und abzuzweigen, auch wenn die betroffenen Personen noch nicht straffällig geworden sind. Notwendig ist hierfür eine entsprechende Anordnung auf Einzelfallbasis. Die Behörden dürfen dann auch auf gespeicherte Nachrichten zugreifen, wenn sie "auch während des laufenden Übertragungsvorgangs im öffentlichen Telekommunikationsnetz in verschlüsselter Form hätten überwacht und aufgezeichnet werden können". Gestrichen wurde hingegen eine Passage des Entwurfs, die vorsah, auch Bestandsdaten zu übermitteln.

Die Regierung hat argumentiert, dass es durch derart weitreichende Befugnisse für die 19 Geheimdienste und die Bundespolizei möglich sein wird, beispielsweise Schleusern von Migranten auf die Spur zu kommen oder Anschläge auf Flughäfen und Bahnstrecken zu verhindern. Im Wortlaut heißt es, dass es der Bundespolizei erlaubt ist "die Telekommunikation einer Person [zu] überwachen und auf[zu]zeichnen", wenn "dies zur Abwehr einer dringenden Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder Sachen von bedeutendem Wert, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt, geboten ist". Notfalls können Kontaktpersonen der Verdächtigen ausgespäht werden.

Gegenwind kommt nicht nur aus der Opposition, sondern auch von Experten. Besonders kritisiert wird SPD-Co-Vorsitzende Saskia Esken, auch aus den eigenen Reihen. Bis vor kurzem hatte sie argumentiert, dass die "präventive Überwachung" keinesfalls mittragen wolle. Inzwischen trägt sie die Entscheidung ihrer Fraktion mit, auch wenn sie sie weiterhin für falsch hält.

Dass die SPD bei der Entscheidung "umgefallen" war, ließ auf Twitter den Hashtag #NieMehrSPD trenden. Internet-Nutzer beklagten vor allem die rechtswidrige Überwachung, die aus ihrer Sicht mit der Gesetzes-Novelle ausgeweitet wird.

Die Piratenpartei schrieb auf Twitter: "Der Staat darf nicht alle Endgeräte mit Schadsoftware verseuchen, um Bürger zu überwachen u. unter Generalverdacht zu stellen." Mit der Gesetzesänderung werde der "feuchte Traum aller Überwachungsfanatiker" wahr.

Viele Politiker und Experten kritisieren die geplante Gesetzesänderung als verfassungswidrig. Gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) erklärte der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Konstantin Kuhle: "Die Einführung der Quellen-Telekommunikationsüberwachung für Bundespolizei und Verfassungsschutz ist ein Generalangriff auf die Bürgerrechte und die IT-Sicherheit." Mit der beschlossenen Änderung vermischten sich die Befugnisse von Nachrichtendiensten, Polizei und Strafverfolgung "bis zur Unkenntlichkeit". RND zitiert auch die innenpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic: "Der jetzt nach langem Ringen erzielte Formelkompromiss der Koalition ist nicht mehr als ein Notnagel, mit dem man sich offenbar in die nächste Wahlperiode retten möchte."

Schon 2017 hatten die damals von der Großen Koalition beschlossenen Staatstrojaner-Änderungen bei der Reform der Strafprozessordnung für Entrüstung gesorgt. Damals wurde u.a. der polizeiliche Einsatz von Staatstrojanern neu geregelt, die auf Grundlage eines Richterbeschlusses im Zusammenhang mit Straftaten eingesetzt werden können. Gegen die Reform hatten mehrere Organisationen beim Verfassungsgericht in Karlsruhe geklagt. Ein Urteil steht allerdings noch aus. Nun dürften weitere Klagen hinzu kommen.

Weitere Quellen • Netzpolitik.org

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